Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz: Aktuelle Höhe und Berechnungsgrundlage
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (Stand 2026). Diese Grundlage bildet in der Regel der notariell beurkundete Kaufpreis der Immobilie. Anders als in einigen anderen Bundesländern liegt Rheinland-Pfalz damit im bundesweiten Mittelfeld — niedriger als Nordrhein-Westfalen (6,5 %), Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen (jeweils 6,5 %), aber höher als Bayern und Sachsen (jeweils 3,5 %).
Zur Bemessungsgrundlage zählen nicht nur der reine Grundstückspreis, sondern auch alle Nebenleistungen, die der Käufer zusätzlich übernimmt. Dazu gehören etwa übernommene Erschließungskosten, mitverkaufte Einbauküchen (sofern nicht separat ausgewiesen) oder Ablösesummen für Erbbaurechte. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen hingegen Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerprovision, da diese nicht Teil des Kaufvertrags sind.
| Bundesland | Steuersatz | Bei 400.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 20.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 24.000 € |
| Bayern | 3,5 % | 14.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 26.000 € |