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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz und Hessen: Rechner, Sparmodelle und Kaufnebenkosten im Vergleich
⏱ 9 Min Lesezeit·Veröffentlicht: 2026-05-09
Die Grunderwerbsteuer zählt zu den größten Einzelposten der Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. Im Rhein-Main-Gebiet spielt der Bundesland-Unterschied eine zentrale Rolle: Rheinland-Pfalz erhebt 5,0 %, Hessen 6,0 % des Kaufpreises (Stand 2026). Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro liegt die Differenz zwischen Mainz und Wiesbaden bei 4.000 Euro. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die Grunderwerbsteuer berechnet wird, welche legalen Sparmodelle existieren und wie Sie Notarkosten, Grundbuchkosten und Maklergebühren in Ihre Kalkulation einbeziehen. Ziel ist eine präzise Planung der Kaufnebenkosten für Eigennutzer und Kapitalanleger im grenzüberschreitenden Raum Mainz–Wiesbaden–Rheinhessen.
Grunderwerbsteuer-Sätze in Rheinland-Pfalz und Hessen
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache; der Bund gibt lediglich den bundesweiten Mindestsatz vor (3,5 %), den kein Bundesland mehr anwendet. Rheinland-Pfalz hat den Satz 2012 von 3,5 % auf 5,0 % angehoben, Hessen 2014 von 5,0 % auf 6,0 %. Beide Werte gelten unverändert seit über einem Jahrzehnt (Stand 2026).
Grunderwerbsteuer-Sätze im Vergleich, gültig 2026
Bundesland
Steuersatz
In Kraft seit
Rheinland-Pfalz
5,0 %
01.03.2012
Hessen
6,0 %
01.08.2014
Bundesweit (Minimum)
3,5 %
1997 (nicht mehr angewandt)
Für Käufer im Grenzgebiet – etwa zwischen Mainz-Kostheim (Hessen) und Mainz-Innenstadt (Rheinland-Pfalz) – kann die Wahl der Gemeinde bei sonst vergleichbaren Objekten einen Unterschied von 1,0 Prozentpunkt bedeuten. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro entspricht dies 5.000 Euro absoluter Differenz.
Berechnungsgrundlage und Fälligkeit
Die Steuer wird auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben, nicht auf den Verkehrswert. Das Finanzamt erlässt nach Eingang der Kaufvertragskopie vom Notar einen Grunderwerbsteuerbescheid, der binnen eines Monats zu zahlen ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung – Voraussetzung für die Grundbuch-Umschreibung – wird erst nach vollständiger Zahlung ausgestellt.
Rechner-Beispiele für Mainz und Wiesbaden
Die folgende Tabelle zeigt konkrete Steuerbeträge für typische Kaufpreise im Rhein-Main-Gebiet:
Grunderwerbsteuer im Vergleich (Angaben in Euro)
Kaufpreis (€)
Rheinland-Pfalz (5,0 %)
Hessen (6,0 %)
Differenz
250.000
12.500
15.000
2.500
350.000
17.500
21.000
3.500
450.000
22.500
27.000
4.500
550.000
27.500
33.000
5.500
700.000
35.000
42.000
7.000
Tipp: Nutzen Sie Online-Rechner, um Ihre individuelle Steuer präzise zu ermitteln. Beachten Sie, dass neben der Grunderwerbsteuer Notarkosten (ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises) und Grundbuchkosten (ca. 0,5 %) anfallen. Insgesamt summieren sich die Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz auf rund 7,0–8,0 %, in Hessen auf 8,0–9,0 % des Kaufpreises.
Sparmodelle und Gestaltungsspielräume
Die Grunderwerbsteuer lässt sich durch legale Vertragsgestaltung teilweise reduzieren. Folgende Ansätze werden von Gerichten und Finanzämtern akzeptiert, sofern sie wirtschaftlich nachvollziehbar und nicht missbräuchlich sind:
Separate Ausweisung beweglicher Gegenstände: Einbauküche, Sauna, hochwertige Markisen oder Gartengeräte können im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Der Wert muss realistisch sein (Finanzämter prüfen mittels Vergleichswerten); überhöhte Ausweisung führt zur Korrektur. Maximal realistisch sind 5.000–15.000 Euro bei hochwertigen Küchen.
Erbbaurecht statt Vollerwerb: Bei Neubau-Projekten kann ein Erbbaurecht die Bemessungsgrundlage deutlich senken (nur Erbbauzins kapitalisiert, nicht der Bodenwert). In Mainz und Wiesbaden bieten kommunale Gesellschaften vereinzelt Erbbaurechte an.
Bauträgervertrag mit transparenter Baukosten-Aufteilung: Bei noch zu errichtendem Objekt kann die Trennung von Grundstückskauf und Werkvertrag (unter Beachtung der § 1 Abs. 3 GrEStG-Missbrauchsregelungen) zu niedrigerer Bemessungsgrundlage führen. Professionelle steuerliche Beratung ist zwingend erforderlich.
Verwandten-Übertragung: Ehepartner und Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder) sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 4, 6 GrEStG). Schenkung oder Übertragung gegen Wohnrecht können je nach Familiensituation sinnvoll sein.
Notarkosten und Grundbuchkosten im Überblick
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie betragen für Kaufvertrag, Grundschuldbestellung und Vollzug zusammen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises. Die Grundbuchkosten (Umschreibung, Eintragung der Grundschuld) liegen bei ca. 0,5 %. Beide Posten sind identisch in Rheinland-Pfalz und Hessen.
Notar- und Grundbuchkosten (Richtwerte)
Kaufpreis
Notarkosten (ca.)
Grundbuchkosten (ca.)
Summe
300.000 €
3.000–4.500 €
1.500 €
4.500–6.000 €
500.000 €
5.000–7.500 €
2.500 €
7.500–10.000 €
750.000 €
7.500–11.250 €
3.750 €
11.250–15.000 €
Die Notarin oder der Notar erstellt nach Beurkundung die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und beantragt im Auftrag die Grunderwerbsteuer-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst nach deren Vorlage erfolgt die Grundbuch-Umschreibung und die Auszahlung des Darlehens durch die finanzierende Bank.
Gesamtkalkulation der Kaufnebenkosten in Mainz und Wiesbaden
Neben der Grunderwerbsteuer fallen beim Immobilienkauf weitere Nebenkosten an. Eine vollständige Übersicht hilft Ihnen, das benötigte Eigenkapital richtig zu planen. Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit, daher müssen sie zusätzlich zum Eigenkapitalanteil für den Kaufpreis aufgebracht werden.
Kaufnebenkosten-Vergleich: Mainz (RLP) vs. Wiesbaden (Hessen)
Mainz (RLP)
Wiesbaden (Hessen)
Grunderwerbsteuer
5,0 %
6,0 %
Notarkosten
1,0–1,5 %
1,0–1,5 %
Grundbuchkosten
ca. 0,5 %
ca. 0,5 %
Maklercourtage (falls)
max. 3,57 % (inkl. MwSt.)
max. 3,57 % (inkl. MwSt.)
Summe (ohne Makler)
6,5–7,0 %
7,5–8,0 %
Summe (mit Makler)
10,1–10,6 %
11,1–11,6 %
Beispiel Mainz (Kaufpreis 450.000 €): Grunderwerbsteuer 22.500 €, Notar/Grundbuch ca. 7.500 €, Makler (falls) 16.065 € → Gesamtnebenkosten 30.000–46.000 €. Bei 20 % Eigenkapital für den Kaufpreis (90.000 €) benötigen Sie also mindestens 120.000–136.000 € Eigenmittel.
Finanzierung der Kaufnebenkosten: Strategien und Fallstricke
Banken finanzieren die Kaufnebenkosten in der Regel nicht im Beleihungswert. Das heißt: Wer eine Vollfinanzierung (100 % des Kaufpreises) anstrebt, muss trotzdem die Nebenkosten aus Eigenmitttel tragen – oder eine 110–120 % Finanzierung vereinbaren, die mit Zinsaufschlägen von 0,2–0,5 Prozentpunkten einhergeht.
Eigenkapital-Mindestquote: Planen Sie mindestens die Kaufnebenkosten plus 10–20 % des Kaufpreises als Eigenkapital ein. Bei 7 % Nebenkosten und 10 % Kaufpreis-Eigenkapital ergibt sich eine 17 % Eigenkapital-Quote.
Wohnriester-Entnahme: Riester-Sparer können unter bestimmten Bedingungen Kapital für den Immobilienkauf entnehmen. Details zur Verwendung für Kaufnebenkosten sollten Sie mit Ihrem Anbieter klären.
Arbeitgeberdarlehen: Einige Arbeitgeber bieten zinsverbilligte Darlehen für Immobilienkäufe; diese können zur Deckung der Nebenkosten eingesetzt werden.
Verwandten-Darlehen: Privatdarlehen von Eltern oder Großeltern können Eigenkapital ersetzen, müssen aber zivilrechtlich sauber dokumentiert sein (Darlehensvertrag, Tilgungsplan), um von der Bank anerkannt zu werden.
Meiden Sie unbesicherte Konsumkredite zur Finanzierung der Nebenkosten: Die Zinsen liegen oft bei 5–8 %, während Baufinanzierungszinsen (Stand 2026) bei ca. 3,5–4,5 % liegen. Die Belastung summiert sich und verschlechtert Ihre Bonität.
Im Rhein-Main-Raum spielen neben dem Steuersatz auch kommunale Vorkaufsrechts-Satzungen und Milieuschutz-Gebiete eine Rolle. In Mainz-Altstadt und Wiesbaden-Mitte prüft die Gemeinde bei jedem Verkauf ein mögliches Vorkaufsrecht. Die Grunderwerbsteuer fällt jedoch auch dann an, wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht nicht ausübt.
Mainz (Rheinland-Pfalz)
Mainz wendet 5,0 % Grunderwerbsteuer an. Das zuständige Finanzamt (Finanzamt Mainz-Mitte oder Mainz-Süd, je nach Lage) versendet den Bescheid meist binnen 4–6 Wochen nach Beurkundung. Die Stadt Mainz erhebt zudem eine Vorkaufsrechts-Gebühr in Milieuschutz-Gebieten (z. B. Neustadt, Hartenberg/Münchfeld), die aber unabhängig von der Grunderwerbsteuer ist.
Wiesbaden (Hessen)
Wiesbaden liegt in Hessen und erhebt 6,0 %. Das Finanzamt Wiesbaden ist bundeslandweit für die Grunderwerbsteuer aller hessischen Kommunen zuständig. Bei Grenzlagen – etwa Mainz-Kastel oder Mainz-Kostheim, die administrativ zu Wiesbaden gehören – gilt der hessische Satz, obwohl die Ortsteile geografisch näher an Mainz liegen.
Rheinhessen (Rheinland-Pfalz)
In rheinhessischen Gemeinden wie Ingelheim, Nieder-Olm oder Alzey gilt ebenfalls 5,0 %. Die oft niedrigeren Kaufpreise (ca. 2.500–3.500 €/m² statt 4.000–5.500 €/m² in Mainz-Innenstadt) senken die absolute Steuerbelastung weiter. Für Pendler, die Wert auf Wohneigentum ohne Zentrumsprämie legen, kann Rheinhessen eine attraktive Alternative sein.
Checkliste: Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten Schritt für Schritt
Nutzen Sie die folgende Checkliste, um alle Kostenposten strukturiert zu erfassen und Ihre Finanzierung präzise zu planen:
Kaufpreis ermitteln: Vereinbarter Preis laut Kaufvertragsentwurf.
Bundesland prüfen: Liegt die Immobilie in Rheinland-Pfalz (5 %) oder Hessen (6 %)?
Notarkosten anfragen: Kostenvoranschlag vom beurkundenden Notar einholen (ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises).
Grundbuchkosten addieren: Ca. 0,5 % des Kaufpreises.
Maklercourtage prüfen: Gilt das Bestellerprinzip? Maximal 3,57 % (inkl. MwSt.) je Partei bei Teilung.
Eigenkapital-Bedarf summieren: Kaufnebenkosten + gewünschter Eigenkapitalanteil für den Kaufpreis.
Finanzierungsanfrage stellen: Bankangebot mit Darlehenssumme, Zinssatz und monatlicher Rate einholen.
Liquiditätsreserve sichern: Zusätzlich 5.000–10.000 € für Umzug, Renovierung und unvorhergesehene Kosten einplanen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises (Stand 2026). Der Satz wurde am 01.03.2012 von 3,5 % auf 5,0 % angehoben und gilt seitdem unverändert. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt sich eine Steuerlast von 20.000 Euro.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Hessen?
Hessen erhebt seit dem 01.08.2014 eine Grunderwerbsteuer von 6,0 % auf den beurkundeten Kaufpreis. Damit liegt Hessen einen Prozentpunkt über Rheinland-Pfalz. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro beträgt die Steuer 30.000 Euro.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?
Das Finanzamt erlässt nach Beurkundung des Kaufvertrags einen Grunderwerbsteuerbescheid mit einer Zahlungsfrist von in der Regel einem Monat. Die Zahlung muss erfolgen, bevor die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird. Ohne diese Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vollziehen, und die Bank zahlt das Darlehen nicht aus.
Kann ich die Grunderwerbsteuer legal reduzieren?
Ja, durch separate Ausweisung beweglicher Gegenstände (z. B. Einbauküche, Sauna) im Kaufvertrag. Der Wert muss marktüblich sein; überhöhte Ausweisung führt zur Korrektur durch das Finanzamt. Bei Neubau-Projekten kann ein Erbbaurecht die Bemessungsgrundlage senken. Übertragungen an Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 GrEStG). Professionelle steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Welche weiteren Kaufnebenkosten fallen neben der Grunderwerbsteuer an?
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer entstehen Notarkosten (ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises) für Beurkundung und Grundschuldbestellung sowie Grundbuchkosten (ca. 0,5 %) für die Eigentumsumschreibung. Falls ein Makler beteiligt ist, beträgt die Courtage maximal 3,57 % (inkl. MwSt.) je Partei. Insgesamt sollten Sie in Rheinland-Pfalz mit 7–11 %, in Hessen mit 8–12 % Kaufnebenkosten rechnen.
Finanzieren Banken die Grunderwerbsteuer mit?
Banken finanzieren Kaufnebenkosten in der Regel nicht im Beleihungswert. Sie müssen also entweder die Nebenkosten aus Eigenkapital tragen oder eine Vollfinanzierung über 110–120 % des Kaufpreises vereinbaren. Letztere ist mit Zinsaufschlägen von 0,2–0,5 Prozentpunkten verbunden und setzt eine sehr gute Bonität voraus.
Warum ist die Grunderwerbsteuer in Mainz niedriger als in Wiesbaden?
Mainz liegt in Rheinland-Pfalz (5,0 % Grunderwerbsteuer), Wiesbaden in Hessen (6,0 %). Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache; jedes Bundesland legt den Satz autonom fest. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro zahlen Sie in Mainz 20.000 Euro, in Wiesbaden 24.000 Euro – eine Differenz von 4.000 Euro.
Gilt für Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim der Steuersatz von Rheinland-Pfalz?
Nein. Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören administrativ zur Stadt Wiesbaden und damit zu Hessen. Hier gilt der hessische Satz von 6,0 %, obwohl die Ortsteile geografisch direkt am Mainzer Rheinufer liegen. Prüfen Sie die Gemeindezugehörigkeit vor dem Kauf, um Überraschungen zu vermeiden.
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