Teilverkauf und Leibrente: Funktionsweise im Überblick
Beide Modelle erlauben es Eigentümern, im Haus oder in der Wohnung zu bleiben und gleichzeitig Kapital freizusetzen. Die rechtliche und finanzielle Struktur unterscheidet sich jedoch grundlegend.
Teilverkauf: Bruchteilseigentum und Einmalzahlung
Beim Teilverkauf veräußern Sie einen Anteil Ihrer Immobilie (typisch 25–50 %) an einen spezialisierten Anbieter. Im Grundbuch wird Bruchteilseigentum eingetragen. Sie erhalten sofort eine Einmalzahlung auf Basis eines aktuellen Verkehrswerts. Im Gegenzug zahlen Sie ein Nutzungsentgelt (üblicherweise 3,0–4,5 % p. a. auf den verkauften Anteil) für das alleinige Wohnrecht. Die Immobilie bleibt in Ihrem Besitz – Sie tragen weiterhin Instandhaltung, Versicherung und Nebenkosten. Der verkaufte Anteil kann jederzeit zurückgekauft oder die gesamte Immobilie verkauft werden; in diesem Fall partizipiert der Anbieter proportional an Wertsteigerung oder -verlust.
Leibrente: Lebenslanges Wohnrecht und monatliche Zahlung
Bei der Leibrente (auch Immobilienrente oder Verrentung) verkaufen Sie die Immobilie vollständig an einen Käufer oder Anbieter. Im Gegenzug erhalten Sie ein lebenslanges, grundbuchlich gesichertes Wohnrecht und eine monatliche Rente bis zum Lebensende. Die Höhe der Rente richtet sich nach Verkehrswert, Alter, Geschlecht und individueller Lebenserwartung. Nach Ihrem Ableben geht die Immobilie vollständig in das Eigentum des Käufers über. Varianten: Einmalzahlung plus Rente oder reine Rentenzahlung.
| Merkmal | Teilverkauf | Leibrente | |
|---|---|---|---|
| Eigentumsübertragung | Anteil (25–50 %), Bruchteilseigentum | Vollständig, mit lebenslangem Wohnrecht | |
| Auszahlung | Einmalzahlung (sofort) | Monatliche Rente (lebenslang) oder Einmalzahlung + Rente | |
| Laufende Kosten | Nutzungsentgelt 3,0–4,5 % p. a. | Keine (außer Nebenkosten/Instandhaltung, je nach Vertrag) | |
| Rückkaufrecht | Ja, jederzeit zum aktuellen Marktwert | Nein (Eigentum vollständig übertragen) | |
| Wertsteigerungs-Beteiligung | Ja, anteilig bei Verkauf | Nein (Käufer trägt Wertsteigerung) | |
| Erbmasse | Restanteil (50–75 %) verbleibt vererbbar | Kein Immobilienwert vererbbar (nur etwaiges Restkapital) |