Was ist Teilverkauf – Grundprinzip und Ablauf
Beim Teilverkauf verkaufen Sie einen Anteil Ihrer Immobilie (meist 10–50 %) an ein Unternehmen und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Sie bleiben im Grundbuch als Eigentümer:in eingetragen, das Teilverkaufs-Unternehmen wird als Miteigentümer zu dem verkauften Anteil eingetragen. Für das lebenslange Nießbrauchrecht – also das Recht, die gesamte Immobilie weiter zu bewohnen und zu nutzen – zahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr (auch »Nießbrauchgebühr« oder »Gebühr für das Wohnrecht« genannt).
Die Nutzungsgebühr liegt in der Regel zwischen 2,9 % und 4,5 % p. a. des ausgezahlten Teilbetrags. Zusätzlich fällt beim Verkauf des Anteils eine einmalige Servicegebühr (3–5 % des Verkaufserlöses) an. Zudem vereinbaren die meisten Anbieter eine jährliche Wertsteigerung des Anteils (1,5–3,0 %), die beim späteren Rückkauf oder Gesamtverkauf zu zahlen ist.
- Verkaufsanteil: frei wählbar, meist 10–50 % des Verkehrswerts
- Auszahlung: Einmalzahlung nach notariellem Verkauf und Grundbucheintrag (4–8 Wochen)
- Nießbrauchrecht: lebenslang, gesichert durch Grundbuch-Eintragung
- Nutzungsgebühr: monatlich, vergleichbar mit einer fiktiven Miete für den verkauften Anteil
- Rückkaufrecht: jederzeit möglich, zum aktuellen Marktwert plus Wertsteigerung