Forward-Darlehen vs. Umschuldung: Die Grundkonzepte
Forward-Darlehen ist eine Zinssicherung: Sie vereinbaren heute die Konditionen für ein Darlehen, das erst in 12 bis 66 Monaten ausgezahlt wird. Die Bank berechnet einen Forward-Aufschlag (Stand April 2026: 0,02–0,04 % p. a. pro Monat Vorlaufzeit). Der Vertrag bindet beide Seiten; ein Ausstieg ist nur gegen Nichtabnahme-Entschädigung (bis zu 100 % des Forward-Aufschlags) möglich.
Umschuldung (auch: Anschlussfinanzierung bei neuem Darlehensgeber) erfolgt 3–6 Monate vor Ende der Zinsbindung. Sie holen Vergleichsangebote ein, wechseln ggf. die Bank und zahlen bei Bankwechsel ca. 200–400 € für Grundschuldabtretung oder Neueintragung. Die Zinsen orientieren sich am Marktniveau zum Zeitpunkt der Vereinbarung.
| Merkmal | Forward-Darlehen | Umschuldung (Bankwechsel) |
|---|---|---|
| Zinssicherung | 12–66 Monate im Voraus | 3–6 Monate vor Ablauf |
| Forward-Aufschlag | 0,02–0,04 % p. a./Monat | Entfällt |
| Flexibilität | Gering (gebunden) | Hoch (bis Vertragsschluss) |
| Wechselkosten | Entfallen (gleiche Bank) | 200–400 € (Notar, Grundbuch) |
| Kündigungsrecht | Nur gegen Entschädigung | Frei (vor Vertragsschluss) |