Forward-Darlehen und Sofort-Anschlussfinanzierung: Die beiden Varianten im Überblick
Bei der Anschlussfinanzierung unterscheiden Banken zwei grundsätzliche Zeitpunkte: die Finanzierung zum Ablauftermin (klassische Umschuldung) und die Finanzierung mit Vorlauf (Forward-Darlehen). Beide Varianten sichern die Restschuld nach Ende der ersten Zinsbindung ab, folgen aber unterschiedlichen Logiken.
| Merkmal | Forward-Darlehen | Sofort-Anschlussfinanzierung |
|---|---|---|
| Vertragsabschluss | 12–66 Monate vor Ablauf | 0–12 Monate vor Ablauf |
| Zinsgarantie | Ja, ab Vertragsabschluss | Nein, nur Konditionsangebot |
| Forward-Aufschlag | 0,01–0,04 % p. a. pro Monat Vorlauf | Entfällt |
| Kündigung vor Ablauf | Nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung | Flexibler (je nach Anbieter) |
| Typischer Einsatz | Steigende Zinsen erwartet | Stabile oder fallende Zinsen erwartet |
Die Sofort-Anschlussfinanzierung wird in der Regel 6–12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung verhandelt. Sie erhalten ein Konditionsangebot, das bis zur Auszahlung gilt – ohne Forward-Aufschlag, aber auch ohne langfristige Zinssicherheit.