Was ist ein Tilgungszuschuss?
Ein **Tilgungszuschuss** ist eine Direktzahlung der KfW, die die Restschuld eines Förderdarlehens mindert. Er wird als prozentualer Anteil der Darlehenssumme berechnet und nach erfolgreicher Prüfung der förderfähigen Maßnahme ausgezahlt. **Zentrale Merkmale:** - **Nicht rückzahlbar**: Der Betrag wird vom Kreditkonto abgebucht und muss nicht getilgt werden. - **Endfällig**: Auszahlung erfolgt in der Regel nach Abnahme durch einen Sachverständigen oder nach Vorlage der Bestätigung zum Antrag (BzA). - **Abhängig von technischen Anforderungen**: Je höher der erreichte Effizienzstandard (z. B. EH 40), desto höher der Zuschuss. - **Kumulierbar mit Zinsverbilligung**: KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss haben oft zusätzlich vergünstigte Zinssätze. > **Hinweis:** Der Tilgungszuschuss ist eine staatliche Subvention und wird aus Bundesmitteln finanziert. Er unterliegt keiner Einkommensteuer, muss aber bei vermieteten Objekten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden (Stichwort: Reduzierung der Anschaffungskosten). Abgrenzung zu anderen Förderformen: Im Gegensatz zu direkten **BAFA-Zuschüssen** (z. B. BEG EM) wird der Tilgungszuschuss immer über ein KfW-Darlehen abgewickelt – es besteht also zunächst eine Kreditaufnahme, die anschließend teilweise erlassen wird.