Was ist ein Tilgungszuschuss?
Ein **Tilgungszuschuss** ist ein nicht rückzahlbarer Förderbetrag, den die KfW nach Abschluss eines Vorhabens gewährt. Er wird direkt von der Restschuld des Förderkredits abgezogen. Technisch handelt es sich um einen **Schuldenerlass**: Die KfW reduziert den noch offenen Kreditbetrag um den Zuschussbetrag. **Funktionsweise:** 1. Sie nehmen einen KfW-Förderkredit auf (z. B. KfW 261 für energetische Sanierung). 2. Nach Abschluss und Nachweis der Maßnahmen berechnet die KfW den Zuschuss auf Basis der tatsächlichen Kosten oder des erreichten Effizienzstandards. 3. Der Zuschuss wird von der Restschuld abgebucht – Sie schulden der KfW entsprechend weniger. > **Wichtig:** Der Tilgungszuschuss ist **steuerfrei** (§ 3 Nr. 60 EStG) und gilt nicht als Einnahme. **Beispiel (Stand 2026):** Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE über KfW 261 kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten (max. 120.000 € Kredit) gewährt werden – entspricht bis zu 24.000 € Schuldenerlass.