Definition: Was ist ein Tilgungszuschuss?
Ein **Tilgungszuschuss** ist eine nicht rückzahlbare Förderung der KfW, die als Verrechnung mit der Kreditschuld gewährt wird. Der Zuschuss wird **nach Abruf der Darlehensmittel** und **Erfüllung der Nachweispflichten** (z. B. Bauabnahme, Energieeffizienz-Nachweis durch Energieberater) automatisch von der offenen Darlehensschuld abgezogen. Im Gegensatz zu reinen **Zuschüssen** (z. B. BAFA BEG EM, KfW 458), die direkt auf ein Konto überwiesen werden, ist der Tilgungszuschuss an einen **KfW-Kredit** gekoppelt. Er funktioniert als **Schuldenerlass**: Die KfW bucht den Zuschussbetrag zugunsten des Kreditnehmers aus, sodass die verbleibende Restschuld sinkt. **Beispiel**: Ein Kreditnehmer nimmt 100.000 € über **KfW 297** (Wohneigentum für Familien) auf. Bei Nachweis der vereinbarten Effizienzklasse (QNG-Siegel) erhält er 5 % Tilgungszuschuss = 5.000 €. Die verbleibende Darlehenssumme beträgt dann 95.000 €, und die monatliche Annuität wird entsprechend niedriger. > **Hinweis**: Der Tilgungszuschuss ist ein **steuerneutrales Förderinstrument** – er erhöht weder das zu versteuernde Einkommen noch unterliegt er der Einkommensteuer (§ 3 Nr. 2 EStG, Steuerbefreiung für öffentliche Zuwendungen).