Was ist eine Sollzinsbindung? Definition und Abgrenzung
Die Sollzinsbindung (auch Zinsbindungsfrist) ist der vertraglich festgelegte Zeitraum, in dem der Sollzins eines Darlehens konstant bleibt. Sie wird in § 492 Abs. 2 BGB als wesentlicher Bestandteil des Immobilien-Darlehensvertrags aufgeführt und schützt Kreditnehmer vor Zinsänderungen während der Bindungsdauer.
Abgrenzung wichtiger Begriffe
| Begriff | Definition | Relevanz für Kreditnehmer |
|---|---|---|
| Sollzinsbindung | Zeitraum mit festem Sollzins (z. B. 10 Jahre) | Planungssicherheit bei Zinskosten |
| Sollzins (gebunden) | Nominaler Jahreszins, ohne Nebenkosten | Basis für Zinsvergleich zwischen Angeboten |
| Effektivzins | Sollzins zzgl. Nebenkosten (Disagio, Gebühren) | Maßgeblich für Gesamtkosten-Vergleich |
| Anschlussfinanzierung | Folgekredit nach Ablauf der Zinsbindung | Wird fällig, wenn Restschuld > 0 € |