Förderziel und Grundstruktur der KfW 261 Förderung
Die KfW 261 Förderung richtet sich an natürliche Personen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Bauträger und Genossenschaften, die Wohngebäude als Effizienzhaus errichten oder umfassend sanieren. Der Kredit wird ausschließlich über Hausbanken beantragt und vor Vorhabenbeginn bewilligt – eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
Förderfähige Maßnahmen
- Neubau eines Effizienzhauses 40 (derzeit einziger geförderter Neubau-Standard)
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder Denkmal
- Kauf eines frisch sanierten oder neu errichteten Effizienzhauses, sofern zwischen Bauabnahme und Kaufvertrag weniger als 12 Monate liegen
- Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten (Expertenliste: energie-effizienz-experten.de)