Definition Sollzins
Der **Sollzins** (früher: Nominalzins) bezeichnet den jährlichen Zinssatz, mit dem der ausstehende Darlehensbetrag verzinst wird. Er bildet die reine Kreditverzinsung ab – ohne Berücksichtigung von Bearbeitungsgebühren, Disagio, Tilgungsverrechnung oder weiteren Nebenkosten. **Merkmale des Sollzinses:** - Wird als **Sollzinssatz p. a.** (per annum) angegeben. - Bezieht sich auf die nominale Darlehenssumme. - Gilt für die vereinbarte **Sollzinsbindung** (z. B. 10, 15 oder 20 Jahre bei Baufinanzierungen). - Ist die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zinsrate: Zinsrate = (Restschuld × Sollzins) / 12. > **Hinweis:** Der Sollzins allein erlaubt keinen verlässlichen Konditionsvergleich zwischen Anbietern, da er Nebenkosten und Tilgungsmodalitäten außer Acht lässt. **Beispiel:** Ein Darlehen über 300.000 € mit 3,50 % Sollzins p. a. erzeugt im ersten Jahr eine Zinslast von 10.500 € (300.000 × 0,035). Bei monatlicher Tilgung sinkt die Restschuld kontinuierlich, wodurch die Zinsbelastung in Folgejahren abnimmt – diese Dynamik spiegelt der Sollzins jedoch nicht wider.