Definition und rechtliche Grundlagen
Sondertilgung ist die vertraglich vereinbarte Möglichkeit, während der Zinsbindungsfrist außerhalb des regulären Tilgungsplans Teilbeträge des Darlehens zurückzuzahlen. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 489 BGB (ordentliches Kündigungsrecht nach zehn Jahren Zinsbindung) sowie in § 490 Abs. 2 BGB (außerordentliche Kündigung gegen Vorfälligkeitsentschädigung). Ohne explizite Sondertilgungsklausel im Vertrag kann der Darlehensgeber eine Entschädigung für entgangene Zinsen verlangen.
In der Praxis werden Sondertilgungsrechte im Darlehensvertrag als prozentualer Anteil der ursprünglichen Darlehenssumme definiert. Üblich sind Regelungen von 5 bis 10 Prozent jährlich. Die Sondertilgung mindert die Restschuld, wodurch sich die Laufzeit verkürzt oder die monatliche Rate reduziert – je nach Vereinbarung bleibt die Rate konstant (schnellere Entschuldung) oder wird neu berechnet (geringere monatliche Belastung).