BAFA Einzelmaßnahmen Antrag: Allgemeines Verfahren
Der **BAFA Einzelmaßnahmen Antrag** muss zwingend **vor Vertragsschluss** mit dem ausführenden Fachunternehmen gestellt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Auftragsvergabe, nicht der Baubeginn. Planen Sie Ihre Heizungsmodernisierung oder Dämmung, reichen Sie zunächst alle Unterlagen – Angebote, Kostenvoranschläge, technische Datenblätter – über das **BAFA-Onlineportal** ein. Nach positiver Zuwendungsbescheidung haben Sie in der Regel **36 Monate** Zeit zur Umsetzung. Die Frist beginnt mit Zugang des Bescheids. Nach Abschluss der Maßnahme laden Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und ggf. Fachunternehmererklärungen hoch. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung auf das angegebene Bankkonto. **Wichtig**: Für Heizungstausch-Maßnahmen existiert parallel das **KfW 458**-Programm (Zuschuss) sowie **KfW 459** (Kredit). Beide Programme nutzen die gleiche Fördersystematik wie BAFA BEG EM, werden jedoch über die KfW abgewickelt. Prüfen Sie, welches Programm für Ihre Finanzierungssituation günstiger ist. Im Rhein-Main-Gebiet beraten lokale Energieberater und Finanzierungsvermittler zur optimalen Kombination mit Landesmitteln (z. B. KlimaPlus Hessen). > **Hinweis für Vermieter**: Auch bei vermieteten Objekten in Mainz oder Wiesbaden ist die Förderung möglich. Achten Sie auf die steuerliche Behandlung: Der Zuschuss mindert die Anschaffungskosten und damit die AfA-Basis.