KfW 261: Wohngebäude-Kredit für Effizienzhaus-Sanierungen
KfW 261 fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 85 oder Denkmal). Maximal 150.000 € Kredit je Wohneinheit bei bis zu 0,01 % Sollzins (ab 2026 abhängig von Marktlage). Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 % der Darlehenssumme, gestaffelt nach erreichtem Standard.
| Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss | Max. Zuschuss bei 150.000 € |
|---|---|---|
| EH 40 | 45 % | 67.500 € |
| EH 55 | 35 % | 52.500 € |
| EH 70 | 25 % | 37.500 € |
| EH 85 | 15 % | 22.500 € |
| Denkmal | 25 % | 37.500 € |
Die Förderung setzt einen Energieeffizienz-Experten (EEE) voraus, der die Sanierung plant und die Antragsunterlagen erstellt. Der Antrag muss vor Vertragsschluss bei der KfW eingehen; Eigenleistung ist nicht förderfähig.
Den Tilgungszuschuss rechnet die KfW direkt gegen die Restschuld auf – Sie zahlen nur den Restbetrag zurück. Für die korrekte Berechnung der Nettokosten sollten Sie den Zuschuss von den Gesamtinvestitionskosten abziehen, bevor Sie Ihre Baufinanzierung kalkulieren.