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Wohn-Riester für Modernisierung nutzen: So setzen Sie Altersvorsorge für Sanierung ein

⏱ 7 Min Lesezeit · Veröffentlicht: 2026-05-09

Wohn-Riester wurde 2008 als Eigenheimrente eingeführt und ermöglicht die Entnahme von Kapital nicht nur für Ersterwerb, sondern auch für barrierereduzierende und energetische Modernisierungen. Für Bestandseigentümer ab 45 Jahren in Mainz, Wiesbaden und Rheinhessen kann dies eine attraktive Finanzierungsquelle sein, wenn klassisches Eigenkapital knapp ist oder nicht angetastet werden soll. Stand 2026 nutzen nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen weniger als 5 % aller Riester-Sparer die Entnahmeoption für Sanierung – oft aus Unkenntnis der Regeln.

Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Voraussetzungen nach § 92a Einkommensteuergesetz, zeigt Kombinationsmöglichkeiten mit KfW-Krediten und beleuchtet steuerliche Konsequenzen sowie Rückzahlungspflichten. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Januar 2026 und gelten bundesweit, mit regionalem Fokus auf Rhein-Main.

Rechtliche Grundlagen: Wann Wohn-Riester für Modernisierung zulässig ist

§ 92a Abs. 1 S. 1 EStG regelt die Entnahme von Altersvorsorge-Eigenheimbetrag aus Riester-Verträgen. Zulässig ist die Entnahme für:

  • Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
  • Entschuldung bestehender Immobiliendarlehen
  • Barriereabbau gemäß DIN 18040-2 (z. B. bodengleiche Duschen, Rampen, Türverbreiterungen)
  • Energetische Sanierung, die Vorgaben der KfW-Effizienzhausstandards oder Einzelmaßnahmen nach BEG erfüllt

Mindestentnahmebetrag: 3.000 Euro (§ 92a Abs. 1 S. 3 EStG). Höchstbetrag: das gesamte im Vertrag angesparte Kapital, jedoch nicht mehr als zur Finanzierung der Maßnahme erforderlich. Die Immobilie muss im Inland liegen und selbst bewohnt werden (Hauptwohnsitz).

Für energetische Modernisierung verlangt das Finanzamt in der Regel einen Nachweis, dass die Maßnahme KfW-förderfähig ist oder von einem Energieberater (dena-Liste) begleitet wird. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gilt als Standard-Nachweis, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben – er erleichtert jedoch die Prüfung durch das Wohnsitz-Finanzamt.

Ablauf und erforderliche Nachweise

Schritt 1: Anbieter kontaktieren und Entnahmeantrag stellen

Wenden Sie sich an Ihren Riester-Anbieter (Bausparkasse, Versicherung, Fondsgesellschaft). Dieser prüft Vertragsstand und stellt ein Formular zur Kapitalentnahme bereit. Folgende Unterlagen sind typischerweise beizufügen:

  • Kostenvoranschläge der Handwerksbetriebe (detailliert, mit Positionsaufschlüsselung)
  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate), aus dem Ihre Eigentümerstellung hervorgeht
  • Meldebescheinigung, die Hauptwohnsitz in der Immobilie bestätigt
  • Nachweis über KfW-Förderzusage oder iSFP bei energetischer Sanierung
  • Bei Barriereabbau: Bescheinigung eines Sachverständigen gemäß DIN 18040-2

Schritt 2: Auszahlung und Mittelverwendung

Nach positiver Prüfung zahlt der Anbieter das Kapital direkt auf Ihr Girokonto aus. Sie sind verpflichtet, die Mittel innerhalb von 12 Monaten für die angegebene Maßnahme zu verwenden. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf – das Finanzamt kann diese im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung anfordern.

Schritt 3: Bescheinigung über Verwendung

Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie dem Anbieter Rechnungskopien und Zahlungsnachweise ein. Dieser meldet die ordnungsgemäße Verwendung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Erst mit dieser Meldung ist der Vorgang abgeschlossen.

Steuerliche Behandlung: Nachgelagerte Besteuerung und Wohnförderkonto

Entnommenes Kapital wird im Wohnförderkonto dokumentiert und unterliegt der nachgelagerten Besteuerung im Alter. Das Wohnförderkonto wird jährlich um 2 % fiktiv verzinst (§ 92a Abs. 2 EStG). Bei Renteneintritt haben Sie zwei Optionen:

VarianteBesteuerungVorteilNachteil
Einmalbesteuerung30 % Rabatt auf Wohnförderkonto-Stand, sofort fälligGeringere Gesamtbelastung durch RabattLiquidität muss vorhanden sein
RatentilgungJährlich 1/23 bis 1/18 des Stands als sonstiges EinkommenStreckt Steuerlast über RentenbezugHöhere Gesamtsteuerlast, da kein Rabatt

Beispiel: Sie entnehmen 2026 mit 50 Jahren 25.000 Euro für eine Wärmepumpe. Bei Renteneintritt mit 67 (2043) beträgt der Wohnförderkonto-Stand bei 2 % Verzinsung ca. 37.200 Euro. Bei Einmalbesteuerung mit 30 % Rabatt sinkt die Bemessungsgrundlage auf 26.040 Euro. Bei persönlichem Steuersatz von 30 % zahlen Sie einmalig rund 7.800 Euro Einkommensteuer. Bei Ratentilgung über 18 Jahre wird der volle Stand (37.200 Euro) besteuert, jährlich 2.067 Euro zusätzliches Einkommen – je nach Progressionsstufe kann die Gesamtlast 9.000–10.000 Euro erreichen.

Kombination mit KfW-Förderung: Eigenkapital-Ersatz und Tilgungsträger

Wohn-Riester-Kapital kann als Eigenkapital-Ersatz in KfW-Finanzierungen eingebracht werden. Typische Konstellationen im Rhein-Main-Gebiet (Stand 2026):

KfW 261: Wohngebäude Kredit

Bei Sanierung zum Effizienzhaus (40, 55, 70, 85, Denkmal) beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 45 % (Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse). Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit. Riester-Kapital kann hier die Eigenkapitalquote erhöhen und damit Zinskonditionen verbessern, ohne dass Sie liquides Eigenkapital binden.

Praxisfall Mainz-Bretzenheim: Eigentümer eines Reihenhauses Baujahr 1978 plant Sanierung zum Effizienzhaus 70. Gesamtkosten: 95.000 Euro. KfW 261 bewilligt 95.000 Euro Kredit bei 0,01 % Zinssatz (Stand 2026) plus 30 % Tilgungszuschuss = 28.500 Euro. Eigenkapital-Anforderung der Hausbank: 15 %. Statt 14.250 Euro liquides EK bringt Eigentümer 18.000 Euro Riester-Kapital ein – die Hausbank akzeptiert dies als Eigenkapital-Ersatz, und der Eigentümer spart sich den Verkauf von Wertpapieren.

Details zu KfW 261 Förderung und Antragstellung →

Riester-Bausparvertrag als Tilgungsträger

Einige Bausparkassen bieten Riester-Bausparverträge an, die speziell auf Modernisierung ausgelegt sind. Hier wird während der Ansparphase staatlich gefördert; nach Zuteilung dient das Darlehen zur Finanzierung der Sanierung. Vorteil: Niedriger Sollzins (oft 1,5–2,5 %) über gesamte Laufzeit. Nachteil: Lange Ansparzeit (8–12 Jahre) – für akute Sanierungsbedarfe ungeeignet.

Grenzen und Alternativen: Wann Wohn-Riester nicht sinnvoll ist

Nicht geeignet ist Wohn-Riester für Modernisierung in folgenden Fällen:

  • Vermietete Objekte: Selbstnutzung ist Pflicht. Bei Vermietung muss das Kapital innerhalb von 4 Jahren zurückgezahlt werden (§ 93 Abs. 1 EStG), sonst wird die Förderung rückabgewickelt.
  • Kleinere Maßnahmen unter 3.000 Euro: Unterschreiten der Mindestentnahme macht die Entnahme unzulässig.
  • Altersvorsorge-Priorität: Wer noch 15+ Jahre bis Renteneintritt hat und keine ausreichende Basisversorgung (gesetzliche Rente, Betriebsrente) besitzt, sollte Riester-Kapital nicht antasten – die Rentenlücke wird sonst größer.
  • Hohe Opportunitätskosten: Liegt die Rendite des Riester-Vertrags (z. B. Fondssparplan mit 6 % p.a.) deutlich über den Finanzierungskosten einer Modernisierung (KfW-Kredit 0,01–2 %), ist klassisches Fremdkapital günstiger.

Alternativen zur Riester-Entnahme:

  • KfW 270 Erneuerbare Energien Standard: Bis 50 Mio. Euro Kredit für PV, Speicher, Wärmepumpe; ab 4,00 % eff. Jahreszins (Stand 2026)
  • BAFA Einzelmaßnahmen (BEG EM): Zuschuss bis 40 % bei Heizungstausch, direkter Liquiditätsvorteil ohne Rückzahlung
  • Privatkredit mit Verwendungszweck Sanierung: Hausbanken bieten oft Sonderzinsen 3,5–5,5 % bei Nachweis energetischer Maßnahmen
  • Förderdarlehen der L-Bank (Baden-Württemberg): Nicht in Rheinland-Pfalz verfügbar – Eigentümer in Mainz/Wiesbaden müssen auf KfW ausweichen

Regionale Besonderheiten: Mainz, Wiesbaden und Rheinhessen

Im Rhein-Main-Gebiet dominieren Bestandsimmobilien der Baujahre 1950–1990. Nach Angaben des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz liegt die energetische Sanierungsquote in Mainz bei rund 1,2 % p.a. (Stand 2025) – bundesweit eine der niedrigsten Raten in urbanen Lagen. Gründe: hohe Grundstückspreise (Median 950 €/m² Wohnfläche), knappes Handwerker-Angebot, geringe Liquidität bei älteren Eigentümern.

Wohn-Riester als Finanzierungsbaustein kann hier gezielt Engpässe lösen, insbesondere bei Eigentümern 50+, die keine Immobilienbelastung mehr haben und Altersvorsorgekapital über 20.000 Euro angespart haben. Typische Maßnahmen in Mainzer Altbauten:

  • Fassadendämmung (WDVS 14–16 cm, Kosten 150–200 €/m²)
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe Ersatz für Gaskessel (Investition 25.000–35.000 Euro)
  • Fenstertausch auf Dreifachverglasung (Uw ≤ 0,95 W/m²K)
  • Barriereabbau Bad und Eingangsbereich (Rampe, bodengleiche Dusche)

In Wiesbaden gelten ähnliche Rahmenbedingungen; die Stadt fördert zusätzlich über das Programm Wiesbadener Klimaprämie bestimmte Einzelmaßnahmen (PV-Anlagen, Gründächer) mit bis zu 2.500 Euro Zuschuss – kombinierbar mit KfW und Riester-Entnahme.

Checkliste: Ist Wohn-Riester-Entnahme für Ihre Sanierung sinnvoll?

Prüfen Sie folgende Punkte, bevor Sie eine Entnahme beantragen:

KriteriumMindestanforderungStatus
Vertragskapital≥ 3.000 EuroJa / Nein
Selbstnutzung HauptwohnsitzMeldebescheinigung vorhandenJa / Nein
Maßnahme KfW-förderfähigiSFP oder Energieberater-BescheinigungJa / Nein
Liquidität für Einmalbesteuerung30 % des Wohnförderkontos bei RenteneintrittJa / Nein
Altersvorsorge-BasisabsicherungGesetzliche Rente + Betriebsrente > 1.500 €/MonatJa / Nein
Rendite Riester-Vertrag vs. KreditkostenRendite < Sollzins ModernisierungskreditJa / Nein

Bei weniger als vier Ja sollten Sie Alternativen wie KfW-Direktkredit oder BAFA-Zuschuss priorisieren. Bei fünf oder mehr Ja ist Wohn-Riester eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Finanzierung.

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