Die Ausgangslage – Zinsbindung endet, Restschuld bleibt
Typische Zinsbindungsfristen in Deutschland liegen bei 10, 15 oder 20 Jahren. Zum Ende dieser Frist besteht nach § 489 BGB ein **Sonderkündigungsrecht**, unabhängig davon, ob Sie bei Ihrer bisherigen Bank bleiben oder wechseln. Die Restschuld muss refinanziert werden – entweder über eine **Prolongation** beim bisherigen Kreditgeber, eine **Umschuldung** zu einem neuen Institut oder durch ein **Forward-Darlehen**, das Sie bereits Jahre im Voraus abschließen. Laut Statistik der Deutschen Bundesbank lag die durchschnittliche Restschuld bei Anschlussfinanzierung 2025 bei rund 180.000 Euro (Großraum Frankfurt/Rhein-Main). Wer 2016 zu 1,5 % finanziert hat und 2026 bei 3,2 % prolongiert, zahlt bei 200.000 Euro Restschuld rund **3.400 Euro mehr Zinsen pro Jahr**. Diese Differenz macht das Timing zur entscheidenden Stellschraube. > **Praxis-Hinweis:** Banken sind verpflichtet, Sie spätestens **drei Monate** vor Zinsbindungsende über Prolongationskonditionen zu informieren. Nutzen Sie diese Frist für Vergleichsangebote – auch wenn Sie ein Forward-Darlehen bereits früher abgeschlossen haben.