Was bedeutet Sollzinsbindung?
Die **Sollzinsbindung** (auch Zinsbindungsfrist oder Zinsfestschreibung) bezeichnet den Zeitraum, in dem der bei Vertragsabschluss vereinbarte **Sollzinssatz** für ein Immobiliendarlehen konstant bleibt. Für die Dauer dieser Bindung kann die finanzierende Bank den Zinssatz nicht einseitig anpassen – weder nach oben noch nach unten. Der Sollzinssatz ist der **Nominalzins**, den die Bank für das geliehene Kapital berechnet. Er wird üblicherweise als Prozentsatz p. a. angegeben und bildet zusammen mit Tilgung und Nebenkosten die Grundlage für die monatliche Rate. > **Abgrenzung:** Der **effektive Jahreszins** enthält zusätzlich Nebenkosten (z. B. Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten) und ermöglicht den Vergleich verschiedener Angebote. Die Sollzinsbindung bezieht sich aber immer auf den Sollzinssatz. Typische Zinsbindungsfristen im Rhein-Main-Gebiet liegen bei **10, 15 oder 20 Jahren**. Kürzere Laufzeiten (5 Jahre) kommen vor allem bei Forward-Darlehen oder bei Erwartung sinkender Zinsen in Betracht; längere Laufzeiten (25–30 Jahre) bieten maximale Planungssicherheit, sind aber in der Regel mit einem Zinsaufschlag verbunden. **Rechtsgrundlage:** Nach § 489 BGB haben Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren ein **Sonderkündigungsrecht** mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten – unabhängig von der vereinbarten Sollzinsbindung. Dieses Recht greift auch bei Zinsbindungen über zehn Jahren und ermöglicht eine vorzeitige Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung.