Verfahren der Immobilienbewertung in Mainz: Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert
In Mainz kommen bei der professionellen Immobilienbewertung drei normierte Verfahren gemäß ImmoWertV 2021 zum Einsatz. Das Vergleichswertverfahren dominiert bei Eigentumswohnungen und Ein-/Zweifamilienhäusern: Gutachter ziehen tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte aus dem Gutachterausschuss Mainz heran. Im Schnitt stehen für zentrale Lagen (Neustadt, Altstadt) 12–18 Vergleichsobjekte pro Quartal zur Verfügung (Stand 2026, Quelle: Gutachterausschuss Mainz).
Das Ertragswertverfahren wird bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien eingesetzt. Hier ermittelt der Sachverständige den Bodenwert (Bodenrichtwert × Fläche) und kapitalisiert den Reinertrag über den Liegenschaftszins. Für Mainz lag der mittlere Liegenschaftszins 2025 bei 3,0 % für Wohnimmobilien und 4,5 % für Geschäftshäuser (Quelle: Gutachterausschuss). Das Sachwertverfahren findet Anwendung bei Sonderbauten (Denkmäler, Villen, gewerbliche Spezialimmobilien), wenn Vergleichspreise fehlen: Herstellungskosten des Gebäudes plus Bodenwert, angepasst über regionale Marktanpassungsfaktoren.