Grundlagen: Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen
Nach Ablauf der Sollzinsbindung stehen Ihnen drei Wege offen: - **Prolongation**: Verlängerung bei der bisherigen Bank. Kondition wird ca. drei Monate vor Fristende automatisch angeboten. - **Umschuldung**: Wechsel zu einem neuen Institut. Erfordert Grundschuldabtretung oder Neueintragung im Grundbuch. - **Forward-Darlehen**: Zinssicherung bis zu 66 Monate vor Ablauf. Zuschlag 0,01–0,03 % pro Monat Vorlaufzeit (Stand 2026). In der Praxis liegt die Prolongationsquote deutscher Banken bei etwa 70 % (Quelle: Deutsche Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2025). Diese hohe Quote ist primär auf Bequemlichkeit zurückzuführen: Viele Darlehensnehmer vergleichen nicht aktiv. Empirische Studien zeigen, dass Umschuldungen im Rhein-Main-Raum durchschnittlich 4.800 € über zehn Jahre einsparen können, sofern Zinsersparnis die Wechselkosten übersteigt. > **Tipp:** > > Starten Sie den Vergleich spätestens **zwölf Monate vor Ablauf** der Zinsbindung. Forward-Konditionen sind dann noch moderat, Umschuldungsfristen komfortabel planbar.