Was ist die Sollzinsbindung?
Die **Sollzinsbindung** (auch Zinsbindungsfrist oder Zinsfestschreibung) bezeichnet den Zeitraum, in dem der im Darlehensvertrag vereinbarte Sollzins unverändert bleibt. Während dieser Frist darf die Bank den Zinssatz weder erhöhen noch senken — unabhängig von Entwicklungen am Kapitalmarkt. **Rechtlicher Rahmen:** - Vertraglich fixiert im Darlehensvertrag (§ 488 BGB). - Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach 10 Jahren mit 6 Monaten Vorlauf (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB), unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung. - Bei vorzeitiger Ablösung vor Ablauf der Zinsbindung ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. **Unterschied zum Sollzins:** Der **Sollzins** ist der reine Zinssatz pro Jahr (z. B. 3,50 %), die **Sollzinsbindung** ist die Laufzeit, für die dieser Zinssatz gilt (z. B. 15 Jahre). **Unterschied zum Effektivzins:** Der Effektivzins berücksichtigt zusätzlich Nebenkosten (Bearbeitungsgebühren, Disagio) und ermöglicht den Vergleich verschiedener Angebote. Die Sollzinsbindung bezieht sich ausschließlich auf die Dauer der Zinsgarantie. > **Praxishinweis:** Bei Vertragsabschluss sollten Sie neben dem Zinssatz auch Tilgungshöhe, Sondertilgungsoptionen und Bereitstellungszinsen prüfen — diese Faktoren wirken neben der Zinsbindung auf die Gesamtkosten.