Glossar

Sachwertverfahren einfach erklärt – Glossar

⏱ 5 Min Lesezeit · Veröffentlicht: 2026-05-10

Das Sachwertverfahren ist ein normiertes Immobilienbewertungsverfahren nach §§ 21–23 ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Es ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie aus der Summe von Bodenwert und Gebäudesachwert, angepasst durch Marktanpassungsfaktoren. Im Rhein-Main-Gebiet – insbesondere in Mainz, Wiesbaden und Rheinhessen – wird das Sachwertverfahren vorrangig bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und gemischt genutzten Objekten eingesetzt, die nicht primär zur Vermietung bestimmt sind. Anders als das Ertragswertverfahren, das Mieteinnahmen kapitalisiert, steht hier der substanzielle Wert der baulichen Anlagen im Vordergrund. Stand: 2026.

Definition: Was ist das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren bestimmt den Verkehrswert einer Immobilie in drei Schritten:

  1. Bodenwert: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (€/m²)
  2. Gebäudesachwert: Herstellungskosten der baulichen Anlagen (Normalherstellungskosten × umbauter Raum oder Brutto-Grundfläche) abzüglich Alterswertminderung
  3. Sachwert: Bodenwert + Gebäudesachwert, multipliziert mit einem Marktanpassungsfaktor, um regionale Marktlagen und Mikrolage-Effekte zu berücksichtigen

Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 21–23 ImmoWertV sowie die Sachwertrichtlinie (SW-RL) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Das Verfahren wird von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie Gutachterausschüssen angewendet.

Formel: Berechnung im Sachwertverfahren

Die Grundformel lautet:

Verkehrswert = (Bodenwert + Gebäudesachwert) × Marktanpassungsfaktor

Schritt 1: Bodenwert ermitteln

Bodenwert = Grundstücksfläche (m²) × Bodenrichtwert (€/m²)

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte veröffentlichen Bodenrichtwerte jährlich (Stand 2026):

  • Mainz: Wohnlagen Oberstadt/Gonsenheim ca. 800–1.200 €/m², Altstadt 1.200–1.800 €/m² (Quelle: Gutachterausschuss Mainz, Bodenrichtwerte 2026)
  • Wiesbaden: Südost (Sonnenberg) 1.000–1.500 €/m², Nordost (Klarenthal) 500–800 €/m² (Quelle: Gutachterausschuss Wiesbaden)
  • Rheinhessen (ländliche Gemeinden): 150–400 €/m² je nach Lage und Infrastruktur-Anbindung

Schritt 2: Gebäudesachwert berechnen

Gebäudesachwert = Herstellungskosten (NHK) − Alterswertminderung

  • Normalherstellungskosten (NHK): bundeseinheitliche Kostenkennwerte je m² Brutto-Grundfläche nach Gebäudetyp und Ausstattungsstandard (NHK 2010, regelmäßig fortgeschrieben)
  • Alterswertminderung: linearer Abschlag (Alter ÷ wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer). Bei Einfamilienhäusern (Massivbau) beträgt die Gesamtnutzungsdauer typisch 80–100 Jahre, bei unsanierten Altbauten kann ein zusätzlicher technischer Abschlag von 10–30 % angesetzt werden.

Beispiel Mainz-Gonsenheim (Einfamilienhaus, Baujahr 1980):

  • Brutto-Grundfläche: 160 m²
  • NHK 2026: 1.800 €/m² (mittlerer Standard) → Herstellungskosten = 288.000 €
  • Alter: 46 Jahre, Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre → Alterswertminderung = 46 ÷ 80 = 57,5 % → verbleibend 42,5 % = 122.400 €

Schritt 3: Marktanpassung

Der Marktanpassungsfaktor (MAF) gleicht systematische Abweichungen zwischen Sachwert und tatsächlichen Transaktionspreisen aus. Gutachterausschüsse ermitteln MAF-Werte regional nach Objektart. Im Rhein-Main-Gebiet (Stand 2026):

  • Einfamilienhäuser Mainz/Wiesbaden: MAF 0,9–1,1
  • Eigentumswohnungen Neubau: MAF 1,0–1,2
  • Altbauten unsaniert: MAF 0,7–0,9 (technische Abschläge)

Abgrenzung: Sachwertverfahren vs. Ertragswertverfahren

Die Wahl des Verfahrens hängt von der Nutzungsart ab:

KriteriumSachwertverfahrenErtragswertverfahren
AnwendungsbereichSelbstgenutzte Immobilien (EFH, ETW)Rendite-Objekte (Mehrfamilienhäuser, Gewerbe)
BewertungslogikSubstanzwert (Herstellungskosten)Kapitalisierter Mietertrag (Reinertrag × Vervielfältiger)
Primäre RechengrößeNormalherstellungskosten (€/m²)Jahresnettokaltmiete abzgl. Bewirtschaftungskosten
MarktanpassungMarktanpassungsfaktor (0,7–1,3)Liegenschaftszinssatz (2,0–5,0 %, je nach Lage)
Relevanz im Rhein-MainEinfamilienhausmarkt Mainz/WiesbadenKapitalanlage-Segment (Vermietung)

Bei gemischt genutzten Objekten (z. B. Wohn-/Geschäftshaus) kann der Gutachter beide Verfahren kombinieren: Sachwertverfahren für selbstgenutzte Wohneinheiten, Ertragswertverfahren für vermietete Gewerbeeinheiten.

Bodenrichtwerte Mainz und Wiesbaden 2026

Die Bodenrichtwerte sind zentrale Eingangsgröße im Sachwertverfahren. Stand: Stichtag 1. Januar 2026 (Quelle: Gutachterausschüsse):

Stadt/LageBodenrichtwert (€/m²)Typ
Mainz-Altstadt (innerstädtisch)1.200–1.800Wohnnutzung, GFZ 1,5–2,0
Mainz-Oberstadt/Gonsenheim800–1.200Einfamilienhausgebiet
Mainz-Bretzenheim/Finthen600–900Ortsrandlage
Wiesbaden-Sonnenberg1.000–1.500bevorzugte Wohnlage
Wiesbaden-Biebrich700–1.000gute Wohnlage
Wiesbaden-Klarenthal500–800einfache Wohnlage
Rheinhessen (Nierstein, Oppenheim)150–400ländlich, Ortslagen

Wichtig: Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, erschlossene Grundstücke im baurechtlich zulässigen Zustand. Mikrolage-Faktoren (Hanglage, Lärmbelastung, Altlasten) werden individuell berücksichtigt.

Wertgutachten für Finanzierung →

Altbau-Bewertung: Abschläge und Modernisierungspotenzial

Im Rhein-Main-Bestand (Baujahre 1950–1990) sind technische Abschläge regelmäßig erforderlich:

  • Energetischer Zustand: unsanierte Fassaden, Einfachverglasung → Abschlag 10–20 % (höherer Instandsetzungsstau)
  • Technische Anlagen: veraltete Heizung (Ölkessel Baujahr <2000), keine PV-Anlage → Abschlag 5–15 %
  • Grundriss: nicht zeitgemäße Raumaufteilung, fehlende Bäder → individueller Abschlag nach Modernisierungsaufwand

Gegenrechnung Modernisierungspotenzial: Nach energetischer Sanierung (z. B. KfW 261 Förderung auf Effizienzhaus 85) können Abschläge reduziert oder ganz aufgehoben werden. Der Sachwert steigt dann um den werterhöhenden Anteil der Modernisierungskosten (typisch 70–90 % der Investition, abhängig von Marktlage).

KfW 261 Praxisleitfaden Mainz →

Denkmalschutz-Finanzierung Mainz Altstadt →

Praxis: Wann wird das Sachwertverfahren eingesetzt?

Das Sachwertverfahren ist gesetzlicher Standard für:

  • Verkehrswertgutachten für Finanzierung: Banken verlangen bei Baufinanzierungen ein Gutachten nach ImmoWertV; das Sachwertverfahren ist Regelverfahren für selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhäuser
  • Erbschaft/Schenkung: Finanzämter akzeptieren Sachwertverfahren zur Ermittlung des steuerlichen Grundbesitzwerts
  • Ehescheidung/Zugewinnausgleich: gerichtsfeste Bewertung von selbstgenutzten Immobilien
  • Beleihungswertermittlung (§ 16 PfandBG): Kreditinstitute nutzen das Verfahren zur konservativen Wertermittlung für Pfandbriefe

Nicht geeignet ist das Sachwertverfahren für:

  • Rendite-Immobilien (Mehrfamilienhäuser, Gewerbe) → hier Ertragswertverfahren
  • Unbebaute Grundstücke → hier reiner Bodenwert (Vergleichswertverfahren)
  • Historische/denkmalgeschützte Objekte mit stark individueller Bausubstanz → häufig Vergleichswertverfahren oder gutachterliche Einzelfallbewertung

Baufinanzierung Mainz →

Sachwertverfahren und Baufinanzierung im Rhein-Main-Gebiet

Bei der Beleihungswertermittlung für Baufinanzierungen wenden Banken das Sachwertverfahren konservativ an:

  • Beleihungswert = Sachwert × Sicherheitsabschlag (typisch 10–20 %) → der Beleihungswert liegt systematisch unter dem Verkehrswert
  • Beleihungsauslauf (Loan-to-Value, LTV) richtet sich nach Beleihungswert, nicht Kaufpreis: bei 80 % Beleihungsauslauf und 20 % Sicherheitsabschlag benötigt der Käufer mindestens 36 % Eigenkapital (20 % EK + 16 % aus Sicherheitsabschlag + Kaufnebenkosten ca. 12–15 %)
  • Marktwertschwankungen: In Mainz/Wiesbaden sind Kaufpreise 2021–2023 um 10–15 % über Sachwerte gestiegen (Nachfrageüberhang); seit 2024 Annäherung durch Zinsanstieg und rückläufige Nachfrage

Eigenkapital beim Immobilienkauf: 10 % vs. 20 % →

Sollzinsbindung Vergleich →

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