Das Sachwertverfahren ist ein normiertes Immobilienbewertungsverfahren nach §§ 21–23 ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Es ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie aus der Summe von Bodenwert und Gebäudesachwert, angepasst durch Marktanpassungsfaktoren. Im Rhein-Main-Gebiet – insbesondere in Mainz, Wiesbaden und Rheinhessen – wird das Sachwertverfahren vorrangig bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und gemischt genutzten Objekten eingesetzt, die nicht primär zur Vermietung bestimmt sind. Anders als das Ertragswertverfahren, das Mieteinnahmen kapitalisiert, steht hier der substanzielle Wert der baulichen Anlagen im Vordergrund. Stand: 2026.
Definition: Was ist das Sachwertverfahren?
Das Sachwertverfahren bestimmt den Verkehrswert einer Immobilie in drei Schritten:
Gebäudesachwert: Herstellungskosten der baulichen Anlagen (Normalherstellungskosten × umbauter Raum oder Brutto-Grundfläche) abzüglich Alterswertminderung
Sachwert: Bodenwert + Gebäudesachwert, multipliziert mit einem Marktanpassungsfaktor, um regionale Marktlagen und Mikrolage-Effekte zu berücksichtigen
Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 21–23 ImmoWertV sowie die Sachwertrichtlinie (SW-RL) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Das Verfahren wird von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie Gutachterausschüssen angewendet.
Normalherstellungskosten (NHK): bundeseinheitliche Kostenkennwerte je m² Brutto-Grundfläche nach Gebäudetyp und Ausstattungsstandard (NHK 2010, regelmäßig fortgeschrieben)
Alterswertminderung: linearer Abschlag (Alter ÷ wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer). Bei Einfamilienhäusern (Massivbau) beträgt die Gesamtnutzungsdauer typisch 80–100 Jahre, bei unsanierten Altbauten kann ein zusätzlicher technischer Abschlag von 10–30 % angesetzt werden.
Beispiel Mainz-Gonsenheim (Einfamilienhaus, Baujahr 1980):
Der Marktanpassungsfaktor (MAF) gleicht systematische Abweichungen zwischen Sachwert und tatsächlichen Transaktionspreisen aus. Gutachterausschüsse ermitteln MAF-Werte regional nach Objektart. Im Rhein-Main-Gebiet (Stand 2026):
Bei gemischt genutzten Objekten (z. B. Wohn-/Geschäftshaus) kann der Gutachter beide Verfahren kombinieren: Sachwertverfahren für selbstgenutzte Wohneinheiten, Ertragswertverfahren für vermietete Gewerbeeinheiten.
Bodenrichtwerte Mainz und Wiesbaden 2026
Die Bodenrichtwerte sind zentrale Eingangsgröße im Sachwertverfahren. Stand: Stichtag 1. Januar 2026 (Quelle: Gutachterausschüsse):
Stadt/Lage
Bodenrichtwert (€/m²)
Typ
Mainz-Altstadt (innerstädtisch)
1.200–1.800
Wohnnutzung, GFZ 1,5–2,0
Mainz-Oberstadt/Gonsenheim
800–1.200
Einfamilienhausgebiet
Mainz-Bretzenheim/Finthen
600–900
Ortsrandlage
Wiesbaden-Sonnenberg
1.000–1.500
bevorzugte Wohnlage
Wiesbaden-Biebrich
700–1.000
gute Wohnlage
Wiesbaden-Klarenthal
500–800
einfache Wohnlage
Rheinhessen (Nierstein, Oppenheim)
150–400
ländlich, Ortslagen
Wichtig: Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, erschlossene Grundstücke im baurechtlich zulässigen Zustand. Mikrolage-Faktoren (Hanglage, Lärmbelastung, Altlasten) werden individuell berücksichtigt.
Grundriss: nicht zeitgemäße Raumaufteilung, fehlende Bäder → individueller Abschlag nach Modernisierungsaufwand
Gegenrechnung Modernisierungspotenzial: Nach energetischer Sanierung (z. B. KfW 261 Förderung auf Effizienzhaus 85) können Abschläge reduziert oder ganz aufgehoben werden. Der Sachwert steigt dann um den werterhöhenden Anteil der Modernisierungskosten (typisch 70–90 % der Investition, abhängig von Marktlage).
Praxis: Wann wird das Sachwertverfahren eingesetzt?
Das Sachwertverfahren ist gesetzlicher Standard für:
Verkehrswertgutachten für Finanzierung: Banken verlangen bei Baufinanzierungen ein Gutachten nach ImmoWertV; das Sachwertverfahren ist Regelverfahren für selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhäuser
Erbschaft/Schenkung: Finanzämter akzeptieren Sachwertverfahren zur Ermittlung des steuerlichen Grundbesitzwerts
Ehescheidung/Zugewinnausgleich: gerichtsfeste Bewertung von selbstgenutzten Immobilien
Beleihungswertermittlung (§ 16 PfandBG): Kreditinstitute nutzen das Verfahren zur konservativen Wertermittlung für Pfandbriefe
Nicht geeignet ist das Sachwertverfahren für:
Rendite-Immobilien (Mehrfamilienhäuser, Gewerbe) → hier Ertragswertverfahren
Unbebaute Grundstücke → hier reiner Bodenwert (Vergleichswertverfahren)
Historische/denkmalgeschützte Objekte mit stark individueller Bausubstanz → häufig Vergleichswertverfahren oder gutachterliche Einzelfallbewertung
Sachwertverfahren und Baufinanzierung im Rhein-Main-Gebiet
Bei der Beleihungswertermittlung für Baufinanzierungen wenden Banken das Sachwertverfahren konservativ an:
Beleihungswert = Sachwert × Sicherheitsabschlag (typisch 10–20 %) → der Beleihungswert liegt systematisch unter dem Verkehrswert
Beleihungsauslauf (Loan-to-Value, LTV) richtet sich nach Beleihungswert, nicht Kaufpreis: bei 80 % Beleihungsauslauf und 20 % Sicherheitsabschlag benötigt der Käufer mindestens 36 % Eigenkapital (20 % EK + 16 % aus Sicherheitsabschlag + Kaufnebenkosten ca. 12–15 %)
Marktwertschwankungen: In Mainz/Wiesbaden sind Kaufpreise 2021–2023 um 10–15 % über Sachwerte gestiegen (Nachfrageüberhang); seit 2024 Annäherung durch Zinsanstieg und rückläufige Nachfrage