Definition Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein Tilgungsdarlehen mit konstanter Annuität. Die Annuität ist die Summe aus Zins- und Tilgungsanteil, die der Darlehensnehmer in regelmäßigen Abständen (meist monatlich) zahlt. Während der Zinsbindungsfrist bleibt diese Rate unverändert.
Mechanik: Zu Beginn ist der Zinsanteil hoch, der Tilgungsanteil niedrig. Mit jeder Rate sinkt die Restschuld, damit sinken die Zinsen – der Tilgungsanteil steigt automatisch, ohne dass sich die Gesamtrate ändert. Dieser Effekt wird als Tilgungsverrechnung bezeichnet.
Rechtlich ist das Annuitätendarlehen in § 488 BGB als Darlehensvertrag geregelt. Die Zinsbindung endet nach der vereinbarten Frist (z. B. 10, 15 oder 20 Jahre); danach erfolgt entweder eine Anschlussfinanzierung oder – bei Volltilgung innerhalb der Zinsbindung – die vollständige Ablösung.
Typische Parameter:
| Parameter | Wert/Bereich |
|---|---|
| Zinsbindung | 5, 10, 15, 20 Jahre |
| Anfängliche Tilgung | 2–4 % p.a. (Stand 2026) |
| Sollzins | marktabhängig, 3,5–4,5 % (Stand 2026) |
| Auszahlung | 96–100 % (Disagio möglich) |
Die Bank berechnet die Annuität auf Basis von Darlehenssumme, Sollzins, Tilgungssatz und Zinsbindungsfrist. Online-Rechner und Tilgungspläne zeigen die Entwicklung der Restschuld transparent auf.