Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
Die **Grunderwerbsteuer** ist die größte Einzelposition unter den Kaufnebenkosten. In **Rheinland-Pfalz** liegt der Steuersatz seit 2012 bei **5,0 Prozent** des notariellen Kaufpreises. Bei einer Eigentumswohnung in Mainz für 400.000 Euro bedeutet das: > Grunderwerbsteuer = 400.000 € × 5,0 % = **20.000 €** Die Steuer wird vom Finanzamt Mainz (für Stadt Mainz) bzw. Wiesbaden (für Stadt Wiesbaden) festgesetzt und ist fällig, sobald der Bescheid zugeht — in der Regel vier bis acht Wochen nach Beurkundung. Erst nach vollständiger Zahlung erteilt das Finanzamt die **Unbedenklichkeitsbescheinigung**, die der Notar für die Umschreibung im Grundbuch benötigt. **Freibeträge oder Ermäßigungen** existieren bei Erwerb zu Wohnzwecken nicht. Ausnahmen gelten nur bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkung, Erbfall) oder bei Erwerb im Zuge eines Gesamthandvermögens (z. B. bei bestimmten Gesellschafterkonstellationen). Käufer sollten die Steuer in voller Höhe in die Eigenkapitalplanung einrechnen; Banken akzeptieren sie nicht als Teil der zu finanzierenden Anschaffungskosten bei vollständiger 100-%-Finanzierung.