Programmstruktur: KfW 297 vs. KfW 298 — Technische Abgrenzung
**KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau – Wohneigentum für Familien)** richtet sich ausschließlich an Neubauvorhaben, die mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen. Maximalkreditsumme: 270.000 € je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 2,5 % der Kreditsumme (maximal 6.750 €) bei einem Kind, steigt auf 5 % (bis 13.500 €) bei zwei Kindern und erreicht 10 % (bis 27.000 €) ab drei Kindern. Wird zusätzlich die QNG-Stufe Premium oder Plus nachgewiesen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % (bis zu 13.500 €), was in Summe bis zu 40.500 € Tilgungsentlastung ermöglicht. **KfW 298 (Wohneigentum für Familien – Kauf)** deckt den Erwerb von Bestandsimmobilien oder Erstkäufe im Neubau ohne QNG-Anforderung ab. Hier gilt eine Obergrenze von 220.000 € Kreditsumme. Die Zuschussstaffel ist identisch: 2,5 %/5 %/10 % je nach Kinderzahl, maximal 22.000 € bei drei oder mehr Kindern. Eine QNG-Bonus-Option entfällt naturgemäß. Sanierungen im Bestand sind nur förderfähig, wenn die Immobilie in Verbindung mit dem Kauf erworben und innerhalb von zwölf Monaten nach Kaufvertrag saniert wird. > **Hinweis**: Beide Programme setzen voraus, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt und die Immobilie selbst genutzt wird. Eine Vermietung nach Bezug schließt die Förderung aus. Bei Geburt weiterer Kinder innerhalb von zwei Jahren nach Kreditzusage kann nachträglich ein höherer Zuschuss beantragt werden (§ 2 Abs. 3 KfW-Förderrichtlinie).