Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
Die **Grunderwerbsteuer** ist die größte Einzelposition unter den Kaufnebenkosten. In **Rheinland-Pfalz** beträgt der Steuersatz **5,0 %** des Kaufpreises (Stand 2026). Der Steuerbescheid wird vom zuständigen Finanzamt nach Beurkundung des Kaufvertrags versandt; die Zahlung ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch. **Rechenbeispiel Mainz:** - Kaufpreis: 450.000 € - Grunderwerbsteuer (5,0 %): **22.500 €** Die Steuerpflicht entsteht mit notarieller Beurkundung, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt des Kaufpreises. In Hessen (z. B. Wiesbaden) liegt der Satz bei **6,0 %**, wodurch bei identischem Kaufpreis 4.500 € Mehrkosten entstehen – ein relevanter Faktor für Käufer im Grenzgebiet. > **Hinweis:** Bei Erwerb von Familienmitgliedern (§ 3 GrEStG) können Befreiungen greifen. Prüfen Sie dies vorab mit Ihrem Notar. Die Grunderwerbsteuer ist nicht verhandelbar und wird ausschließlich vom Käufer getragen. Sie muss vollständig aus Eigenkapital finanziert werden, da Banken diese Position nicht in die Beleihungsgrundlage einrechnen.