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Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz – Vollständiger Überblick

⏱ 6 Min Lesezeit · Veröffentlicht: 2026-05-06

Wer eine Immobilie in Rheinland-Pfalz erwirbt, kalkuliert neben dem Kaufpreis rund 12–15 % Kaufnebenkosten ein. Entscheidend sind dabei die Grunderwerbsteuer von 5,0 % (Stand 2026), Notarkosten, Grundbuchgebühren und – falls vereinbart – die Maklerprovision. Gerade im Rhein-Main-Gebiet, wo der Kaufpreis einer Eigentumswohnung in Mainz oder Wiesbaden schnell 400.000 € und mehr erreicht, summieren sich diese Posten auf 50.000–60.000 €. Dieser Artikel zeigt Ihnen die verbindlichen Kostenblöcke, nennt konkrete Prozentsätze und gibt Rechenbeispiele für typische Kaufszenarien in der Region.

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Die **Grunderwerbsteuer** beträgt in Rheinland-Pfalz **5,0 %** des Kaufpreises (Stand 2026). Sie wird vom zuständigen Finanzamt erhoben und ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids fällig. Grundlage ist der im notariellen Kaufvertrag beurkundete Kaufpreis – bei einer Eigentumswohnung einschließlich Tiefgaragen-Stellplatz, falls separat ausgewiesen. **Rechenbeispiel:** Kaufpreis Einfamilienhaus Mainz-Bretzenheim: 500.000 € Grunderwerbsteuer: 500.000 € × 5,0 % = **25.000 €** **Wichtig:** Die Grunderwerbsteuer entfällt bei Schenkungen in gerader Linie (Eltern → Kind) sowie bei Erbfolge. Bei Erwerb innerhalb einer GmbH oder eines Grundstücks ohne bestehendes Gebäude gelten Sonderregelungen; eine steuerliche Beratung ist dann ratsam. > **Hinweis:** Nachbarländer Hessen und Baden-Württemberg erheben 6,0 % bzw. 5,0 %. Rheinland-Pfalz liegt damit im bundesweiten Mittelfeld.

Notarkosten und Grundbuchgebühren

Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Abwicklung betragen – abhängig vom Kaufpreis – zwischen 1,0 % und 1,5 %. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 1 und 2. Im Kaufpreis von 400.000 € fallen in der Regel rund 1.900–2.100 € reine Beurkundungsgebühr an, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

Grundbuchgebühren für die Umschreibung des Eigentums und die Löschung alter Lasten betragen etwa 0,5 % des Kaufpreises. Für die Eintragung einer neuen Grundschuld (bei Finanzierung) rechnen Sie nochmals rund 0,2–0,3 % des Darlehensbetrags.

Gesamtbeispiel (Kaufpreis 400.000 €):

  • Notarkosten Kaufvertrag: ca. 1.900 € (netto) + USt
  • Grundbucheintrag Eigentum: ca. 950 €
  • Grundschuld-Bestellung (300.000 € Darlehen): ca. 750 €
    Summe Notar/Grundbuch: ~3.600–4.000 € (≈ 1,0 % vom Kaufpreis)

In der Praxis liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei ca. 1,5 % des Kaufpreises – bei hohen Kaufpreisen sinkt der prozentuale Anteil leicht.

Maklerprovision im Rhein-Main-Gebiet

Seit Dezember 2020 gilt das **Bestellerprinzip** für Wohnimmobilien: Wer den Makler beauftragt (meist der Verkäufer), zahlt mindestens 50 % der Provision. In der Praxis hat sich im Rhein-Main-Gebiet eine Teilung durchgesetzt: - **Mainz, Wiesbaden, Rheinhessen:** 3,0–3,57 % je Partei (inkl. USt) = **6,0–7,14 % Gesamtprovision** - Trend: Käufer zahlt 3,0 %, Verkäufer 3,0 %, jeweils zzgl. 19 % USt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € fallen für den Käufer also **15.000 € (netto) + 2.850 € USt = 17.850 €** an. **Wichtig:** Die Provision ist erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist. Wird die Immobilie privat (ohne Makler) vermittelt, entfällt dieser Posten vollständig. > **Regionale Besonderheit:** In ländlichen Gemeinden Rheinhessens (z. B. Alzey, Bingen) liegt die Provision teils bei 2,5 % je Seite; in Innenstadtlagen von Mainz oder Wiesbaden sind 3,57 % üblich.

Weitere Kaufnebenkosten im Überblick

Neben den drei Hauptposten fallen kleinere, aber nicht zu vernachlässigende Nebenkosten an:

  1. Finanzierungsvermittlung:
    Honorar-Berater oder gebundene Vermittler rechnen entweder pauschal (1.000–2.000 €) oder über Bankprovision ab (für Sie kostenfrei, wenn über Produktgeber vergütet). In Mainz/Wiesbaden sind Honorarmodelle selten, Provisionsmodelle Standard.

  2. Wertgutachten:
    Banken verlangen bei älteren Bestandsobjekten oder Sonderimmobilien (Denkmal, Gewerbe) ein externes Gutachten (500–1.500 €). Bei Standard-ETW in Mainz-Neustadt reicht meist die interne Bewertung der Bank.

  3. Grundbuchauszug & Flurkartenauszug:
    Je 10–20 €; wird vom Notar im Auftrag besorgt, separat ausgewiesen.

  4. Rücklagen & laufende Lasten (anteilig):
    Bei Eigentumswohnungen wird die Instandhaltungsrücklage nicht übertragen (bleibt bei der WEG), aber Sie zahlen anteilig ab Übergabe das Hausgeld. Zählt nicht zu den Kaufnebenkosten im engeren Sinne, sollte aber im Liquiditätsplan berücksichtigt werden.

Summe Sonstiges: 500–2.000 €, abhängig von Objekttyp und Finanzierungsstruktur.

Rechenbeispiel: Eigentumswohnung Mainz, 450.000 €

Posten Basis Satz Betrag (€)
Kaufpreis 450.000
Grunderwerbsteuer 450.000 5,0 % 22.500
Notarkosten + Grundbuch 450.000 ~1,5 % 6.750
Maklerprovision (Käufer) 450.000 3,0 % + USt 16.065
Summe Nebenkosten 45.315
Gesamtaufwand 495.315

Prozentuale Nebenkosten: 45.315 € / 450.000 € = 10,1 % (ohne Makler: 6,5 %).

Falls der Verkäufer die Maklerprovision allein trägt (z. B. Neubau-Projekt vom Bauträger), sinken die Nebenkosten auf 6,5 % = 29.250 €.

Eigenkapital-Empfehlung:
Banken fordern mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital. Bei diesem Beispiel sollten Sie also mindestens 45.000–50.000 € liquide einbringen, besser 20 % des Kaufpreises (90.000 €) für optimale Zinskonditionen.

Fördermittel und Kaufnebenkosten – was ist finanzierbar?

**Kaufnebenkosten sind grundsätzlich nicht beleihungsfähig** – Banken finanzieren maximal 100 % des Kaufpreises (Vollfinanzierung), nicht aber Steuer, Notar und Makler. In der Praxis heißt das: - **Standard-Finanzierung:** 80 % Kaufpreis als Darlehen, 20 % + Nebenkosten aus Eigenkapital. - **100%-Finanzierung:** Kaufpreis vollständig beliehen, Nebenkosten aus EK. Selten bei mittleren Einkommen; Aufschlag 0,2–0,4 % Zins. - **110%-Finanzierung:** Kaufpreis + Nebenkosten beliehen – nur bei sehr guter Bonität (z. B. Beamte, Top-Einkommen > 100.000 €/Jahr) und Zinsaufschlag 0,5–0,8 %. **Förder-Hinweis:** Das **KfW-Programm 300** (Wohneigentum für Familien) vergibt zinsgünstige Kredite bis 270.000 € für Familien mit Kindern (Haushaltseinkommen ≤ 90.000 €/Jahr, zuzüglich 10.000 €/Kind). Der Kredit deckt Kaufpreis oder Baukosten – **Kaufnebenkosten werden nicht gefördert**. Sie müssen also parallel genügend Eigenkapital vorhalten. > **Praxis-Tipp:** Wer KfW 300 nutzt, kombiniert oft 270.000 € KfW + Restfinanzierung über Hausbank + EK für Nebenkosten. [Details zur Familien-Förderung finden Sie hier.](/kfw-297-298-wohneigentum-familien)

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz insgesamt?

In Rheinland-Pfalz liegen die Kaufnebenkosten bei 10–15 % des Kaufpreises. Ohne Makler sind es rund 6,5 % (5,0 % Grunderwerbsteuer + 1,5 % Notar/Grundbuch). Mit Maklerprovision (3,0 % zzgl. USt für den Käufer) steigen sie auf 10–11 %. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € also 40.000–60.000 €.

Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?

Banken finanzieren in der Regel nur den Kaufpreis, nicht die Nebenkosten. Eine 110%-Finanzierung (Kaufpreis + Nebenkosten) ist möglich, erfordert aber hohe Bonität und kostet 0,5–0,8 % Zinsaufschlag. Aus Liquiditätssicht sollten Sie die Nebenkosten aus Eigenkapital bestreiten.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?

Die Grunderwerbsteuer trägt gesetzlich der Käufer. Sie wird vom Finanzamt nach Beurkundung des Kaufvertrags festgesetzt und ist innerhalb eines Monats zu zahlen. Der Verkäufer hat damit keine Berührung.

Ist die Maklerprovision in Mainz verhandelbar?

Seit dem Bestellerprinzip zahlt jede Partei maximal 50 % der Gesamtprovision. Im Rhein-Main-Gebiet hat sich 3,0 % je Seite (zzgl. USt) etabliert. Verhandelbar ist die Provision nur vor Abschluss des Maklervertrags; nach Vertragsschluss ist sie bindend.

Muss ich ein Wertgutachten bezahlen?

Die meisten Banken nutzen bei Standard-Wohnobjekten eine interne Bewertung (kostenfrei für Sie). Ein externes Gutachten (500–1.500 €) verlangen sie bei Altbauten vor 1950, Denkmalimmobilien oder Objekten > 1 Mio. €. Die Kosten trägt in der Regel der Darlehensnehmer.

Werden Kaufnebenkosten von der KfW gefördert?

Nein. KfW-Programme wie KfW 300 (Wohneigentum für Familien) fördern ausschließlich den Kaufpreis oder die Baukosten. Grunderwerbsteuer, Notar und Makler müssen Sie separat aus Eigenkapital finanzieren. Eine Ausnahme gibt es nicht.

Wie unterscheiden sich die Nebenkosten bei Neubau und Bestand?

Neubau: Oft übernimmt der Bauträger die Maklerprovision; Sie sparen 3–4 % des Kaufpreises. Bestand: Maklerprovision wird meist geteilt (3,0 % Käufer + 3,0 % Verkäufer). Bei privatem Verkauf ohne Makler entfällt die Provision komplett. Notar- und Grunderwerbsteuer sind bei beiden gleich.

Wann sind die Kaufnebenkosten fällig?

Grunderwerbsteuer: ca. 4–6 Wochen nach Beurkundung, Zahlung innerhalb eines Monats nach Steuerbescheid. Notar/Grundbuch: Rechnung kommt 2–4 Wochen nach Beurkundung, Zahlung sofort. Makler: fällig nach Beurkundung, meist innerhalb 14 Tagen. Planen Sie die Liquidität entsprechend ein.

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