Begriffsdefinitionen – Anschlussfinanzierung und Forward-Darlehen im Überblick
Anschlussfinanzierung bezeichnet die Fortführung eines Immobiliendarlehens nach Ablauf der ersten Zinsbindung. Sie vereinbaren neue Konditionen (Zinssatz, Tilgung, Laufzeit) typischerweise 3–12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung. Die Bank unterbreitet ein Prolongationsangebot, das Sie annehmen oder durch externen Vergleich optimieren können.
Forward-Darlehen sichert Ihnen heute einen Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung, die erst in 6–66 Monaten startet. Sie zahlen einen Forward-Aufschlag (0,01–0,03 Prozentpunkte pro Monat Vorlauf, abhängig von Bonität und Marktsituation), schützen sich aber gegen steigende Zinsen. Der Vertrag wird zum vereinbarten Termin valutiert, die Restschuld der Altfinanzierung wird abgelöst.
Beide Varianten sind keine eigenständigen Produkte, sondern Finanzierungsstrategien für die Restschuld nach Zinsbindungsende. Der zentrale Unterschied: Anschlussfinanzierung reagiert auf den aktuellen Markt, Forward-Darlehen spekuliert auf stabile oder sinkende Zinsen und sichert diese im Voraus ab.