Fördersätze und maximale Zuschüsse der KfW 458
Die KfW 458 regelt die Förderung beim Austausch von Heizungsanlagen mit Fokus auf erneuerbare Energien und Effizienzsteigerung. Stand 2024 werden Einzelmaßnahmen mit gestaffelten Zuschusssätzen gefördert, die sich je nach Art der neuen Heizung und Ausgangslage unterscheiden. Der Basiszuschuss liegt bei 25 Prozent für den Einbau von Wärmepumpen oder erneuerbaren Heizungen.
Zusätzliche Boni erhöhen die Quote: Haushalte mit Einkommen unter 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen 30-prozentigen Klimabonus, was die Förderquote auf bis zu 55 Prozent anhebt. Der Geschwindigkeitsbonus von 5 Prozent wird gewährt, wenn die Maßnahme spätestens zwei Jahre nach Antragstellung abgeschlossen ist. Damit addiert sich die maximale Förderquote auf 55 Prozent der förderfähigen Ausgaben — ohne Obergrenze für die absolute Zuschusshöhe pro Objekt.
| Maßnahme / Bedingung | Basiszuschuss | Mit Klimabonus |
|---|---|---|
| Wärmepumpe, Hybridheizung | 25 % | bis 55 % |
| Pelletanlage, Solarthermie | 25 % | bis 55 % |
| Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) | 25 % | bis 55 % |
| Fernwärme aus erneuerbaren Quellen | 25 % | bis 55 % |