Blog

Kaufnebenkosten Mainz Rheinland-Pfalz: Grunderwerbsteuer, Notar und Makler im Überblick 2026

⏱ 5 Min Lesezeit · Veröffentlicht: 2026-05-18

Beim Immobilienkauf in Mainz und Rheinland-Pfalz fallen neben dem Kaufpreis Kaufnebenkosten zwischen 11,5 % und 15,5 % an – je nach Maklervereinbarung. Die größten Posten sind Grunderwerbsteuer (5,0 %), Notarkosten (~1,5 % des Kaufpreises) und Grundbuchgebühren (~0,5 %). Wer im Grenzgebiet zu Hessen kauft, sollte die Grunderwerbsteuer Hessen (6,0 %, Stand 2026) in die Standortwahl einbeziehen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die exakten Sätze, regionale Unterschiede, Sparmöglichkeiten bei Notar und Makler sowie Finanzierungsstrategien für Eigenkapital und Kaufnebenkosten im Rhein-Main-Gebiet.

Grunderwerbsteuer in Mainz und Rheinland-Pfalz: Sätze und Berechnungsbeispiele

Die Grunderwerbsteuer (GEZ) ist in Deutschland eine der wesentlichsten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. In Rheinland-Pfalz (inkl. Mainz als Landeshauptstadt) beträgt der einheitliche Steuersatz derzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises — einer der niedrigsten Sätze bundesweit. Diese Regelung gilt seit 2011 und hat sich bis Stand 2026 nicht verändert. Zum Vergleich: Bayern und Baden-Württemberg erheben 3,5 % respektive 5 %, Nordrhein-Westfalen sogar 6,5 %.

Die Berechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises, nicht des Verkehrswerts. Für eine Immobilie in Mainz mit einem vereinbarten Kaufpreis von 400.000 Euro fällt somit eine GEZ von 14.000 Euro an (400.000 × 0,035). Diese Steuer ist Sache des Landes und wird durch das Finanzamt erhoben. Freibeträge oder Vergünstigungen (z. B. für Neubau oder Erstwohnsitz) existieren in Rheinland-Pfalz nicht — anders als in einigen anderen Bundesländern.

Besonderheit für Hessen (relevant, wenn Sie Grenzbereiche wie Darmstadt oder Frankfurt betrachten): Hessen erhebt 5,0 % GEZ seit 2023. Rheinland-Pfalz bleibt mit 3,5 % günstiger, was für Käufer in Mainz ein finanzieller Vorteil im bundesweiten Kontext ist. Beim Kauf über ein Grundstücks-Betriebsvermögen oder gewerbliche Strukturen gelten gesonderte Regeln — hier sollte ein Steuerberater konsultiert werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz und Hessen?

Die Grunderwerbsteuer (auch Grunderwerbsteuer genannt) ist eine Landessteuer, die bei jedem Immobilienerwerb fällig wird. Die Sätze unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. In Rheinland-Pfalz beträgt der Satz 3,5 % des Kaufpreises, in Hessen hingegen 6,0 %. Diese Differenz wirkt sich deutlich auf die Gesamtkaufnebenkosten aus: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro betragen die Grunderwerbsteuern in RLP 10.500 Euro, in Hessen dagegen 18.000 Euro — ein Unterschied von 7.500 Euro.

  • Berechnung: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz
  • Fälligkeit: Steuer muss spätestens einen Monat nach Eintragung ins Grundbuch gezahlt werden
  • Ausnahmen: Erbschaften und Schenkungen zwischen nahen Angehörigen sind in der Regel befreit
Welche Gebühren fallen beim Notar beim Immobilienkauf an?

Die Notargebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und sind bundesweit einheitlich festgesetzt. Sie hängen vom Kaufpreis ab. Die Notargebühren enthalten typischerweise: Beurkundung des Kaufvertrags, Grundschuldbestellung, Grundbuchverfahren und beglaubigte Abschriften. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro liegen die reinen Notargebühren bei etwa 1.200–1.500 Euro.

KaufpreisNotargebühren (ca.)Grundbuchgebühren (ca.)Gesamt
100.000 Euro400 Euro200 Euro600 Euro
250.000 Euro1.000 Euro500 Euro1.500 Euro
400.000 Euro1.600 Euro800 Euro2.400 Euro
Wann müssen die Grunderwerbsteuer und die Nebenkosten gezahlt werden?

Die Abfolge der Zahlungen beim Immobilienerwerb ist genau geregelt und hat rechtliche Konsequenzen. Die Grunderwerbsteuer wird erst nach Eintragung des Eigentümers ins Grundbuch fällig — in der Regel etwa 1–2 Wochen nach Beurkundung. Das Finanzamt Mainz bzw. die zuständige Behörde versendet dann den Steuerbescheid. Notargebühren und Grundbuchgebühren müssen meist vor oder unmittelbar nach Beurkundung bezahlt werden, damit der Notar die Grundbuchanträge einreichen kann.

  1. Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet
  2. Notargebühren und Maklergebühren (falls vorhanden) werden fällig
  3. Notar reicht Grundbuchanträge ein
  4. Grundbuchamt trägt Eigentümer ein (ca. 1–4 Wochen)
  5. Grunderwerbsteuer wird fällig (Frist: 1 Monat nach Eintragung)
  6. Zahlung an Finanzamt Mainz/zuständiges Finanzamt
Wo kann man Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten sparen?

Die Grunderwerbsteuer selbst ist nicht vermeidbar und wird von allen Käufern erhoben — der Satz in RLP bleibt bei 3,5 %. Es gibt jedoch legitime Gestaltungsmöglichkeiten und Sparansätze bei den Nebenkosten insgesamt. Eine häufig diskutierte Strategie ist die Teilung des Kaufvertrags in Immobilie und bewegliche Sachen (Möbel, Einbau-Küchen, Gardinen). Dies ist nur unter strengen Bedingungen zulässig und wird vom Finanzamt kritisch geprüft — lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten.

  • Maklergebühren sparen: In RLP oft provisionsfrei kaufen (Käufer zahlt dann nichts), oder Makler verhandeln
  • Notargebühren: Nicht senkbar, aber Angebote vergleichen (die Gebühren sind gleich, Service und Schnelligkeit können unterschiedlich sein)
  • Grundbuchgebühren: Ebenfalls nach Gebührenordnung, nicht verhandelbar
  • Finanzierung optimieren: Zinsen und Tilgung durch bessere Konditionen senken (betrifft langfristige Kosten, nicht die direkten Nebenkosten)
Warum sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb so hoch?

Die Höhe der Kaufnebenkosten wird oft unterschätzt. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro betragen die Kaufnebenkosten in Mainz/RLP etwa 12.000–15.000 Euro (4–5 %), bestehend aus Grunderwerbsteuer 10.500 Euro, Notargebühren 1.200 Euro, Makler etwa 3.000–5.000 Euro (falls vorhanden) und Grundbuchgebühren ca. 500 Euro. Die Kosten sind so hoch, weil es sich um Sicherungsmaßnahmen des Staates handelt: Notargebühren finanzieren die rechtliche Beglaubigung und Prüfung, Grunderwerbsteuer ist eine Steuereinnahme des Landes RLP, Grundbuchgebühren decken die Verwaltungskosten.

  • Notargebühren sichern die rechtsverbindliche Beurkundung
  • Grundbuchgebühren decken Verwaltungs- und Bearbeitungskosten
  • Grunderwerbsteuer ist eine Steuereinnahme und nicht umgehbar
  • Maklergebühren (falls anfallen) sind Provisionen für Vermittlung und Marketing

Newsletter abonnieren

Einordnungen aus der Finanzierungspraxis Rhein-Main – kostenfrei, ohne Werbe-Ton.

Jetzt abonnieren →