Grunderwerbsteuer in Mainz und Rheinland-Pfalz: Sätze und Berechnungsbeispiele
Die Grunderwerbsteuer (GEZ) ist in Deutschland eine der wesentlichsten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb. In Rheinland-Pfalz (inkl. Mainz als Landeshauptstadt) beträgt der einheitliche Steuersatz derzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises — einer der niedrigsten Sätze bundesweit. Diese Regelung gilt seit 2011 und hat sich bis Stand 2026 nicht verändert. Zum Vergleich: Bayern und Baden-Württemberg erheben 3,5 % respektive 5 %, Nordrhein-Westfalen sogar 6,5 %.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises, nicht des Verkehrswerts. Für eine Immobilie in Mainz mit einem vereinbarten Kaufpreis von 400.000 Euro fällt somit eine GEZ von 14.000 Euro an (400.000 × 0,035). Diese Steuer ist Sache des Landes und wird durch das Finanzamt erhoben. Freibeträge oder Vergünstigungen (z. B. für Neubau oder Erstwohnsitz) existieren in Rheinland-Pfalz nicht — anders als in einigen anderen Bundesländern.
Besonderheit für Hessen (relevant, wenn Sie Grenzbereiche wie Darmstadt oder Frankfurt betrachten): Hessen erhebt 5,0 % GEZ seit 2023. Rheinland-Pfalz bleibt mit 3,5 % günstiger, was für Käufer in Mainz ein finanzieller Vorteil im bundesweiten Kontext ist. Beim Kauf über ein Grundstücks-Betriebsvermögen oder gewerbliche Strukturen gelten gesonderte Regeln — hier sollte ein Steuerberater konsultiert werden.