Verkehrswert und Beleihungswert – Unterschiede bei der Kreditvergabe
Der Verkehrswert und der Beleihungswert sind zwei zentrale Begriffe in der Immobilienfinanzierung, die oft verwechselt werden. Der Verkehrswert ist der realistische Marktpreis, zu dem eine Immobilie bei freier Vereinbarung der Parteien verkauft werden könnte. Der Beleihungswert hingegen ist der Wert, den eine Bank für die Kreditvergabe zugrundelegt – er liegt in der Regel deutlich niedriger als der Verkehrswert.
Banken nutzen den Beleihungswert, um ihr Risiko zu minimieren. Während Privatpersonen den Verkehrswert zur Berechnung der Makler- oder Notargebühren heranziehen, arbeiten Kreditinstitute mit einem Beleihungsauslauf von typischerweise 60–80 % des Verkehrswerts. Bei einer Immobilie mit Verkehrswert von 500.000 Euro und 70 % Beleihungsauslauf liegt der Beleihungswert also bei 350.000 Euro. Diese Differenz ist ein Sicherheitspuffer für die Bank: Falls Sie ausfallen und die Immobilie zum Verkauf kommt, kann die Bank ihre Kreditforderung auch bei Preisrückgängen von etwa 20–30 % noch vollständig bedienen.
Für Immobilieneigentümer in Mainz ist dieser Unterschied entscheidend, wenn sie eine Baufinanzierung oder einen Modernisierungskredit aufnehmen möchten. Eine professionelle Verkehrswertermittlung erhöht die Chancen auf bessere Konditionen – nicht weil die Bank den höheren Wert akzeptiert, sondern weil eine fundierte Bewertung Transparenz schafft und Konflikte bei der Beleihungswertfestsetzung vermeidet.