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KfW 297 und 298: Wohneigentum für Familien – Förderkredit für klimafreundlichen Neubau

⏱ 9 Min Lesezeit · Veröffentlicht: 2026-05-05

Die KfW-Programme 297 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude) und 298 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude mit QNG) richten sich an Familien, die erstmals oder erneut Wohneigentum schaffen. Beide Programme bieten zinsgünstige Kredite bis zu 170.000 Euro je Wohneinheit – deutlich mehr als die bisherigen Familien-Förderkredite. Entscheidend: Das Gebäude muss den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen und darf primär nicht fossil beheizt werden. Dieser Artikel beleuchtet Konditionen, Antragsprozess und typische Stolpersteine für Bauherren und Käufer im Raum Mainz, Wiesbaden und Rheinhessen (Stand 2026).

Überblick: KfW 297 und 298 im Vergleich

Beide Programme ersetzen die vormaligen Neubau-Zuschüsse und richten sich explizit an **Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt** (zum Zeitpunkt des Antrags). Der Hauptunterschied: - **KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau)**: Standard-Förderkredit bis **170.000 € je Wohneinheit** bei **Effizienzhaus 40** ohne Qualitätssiegel. - **KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau mit QNG)**: Identische Kreditsumme, jedoch muss das Gebäude zusätzlich das **Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)** erfüllen – ökologische Baustoffe, Lebenszyklusbetrachtung, soziale Aspekte. Bei beiden gilt: **Keine fossilen Brennstoffe** (kein Öl/Gas), **Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 % des Referenzgebäudes** (EH40), Antragstellung **vor Baubeginn** bzw. **vor Kaufvertrag** über eine Finanzierungsbank. Der Zinssatz richtet sich nach Bonität und Laufzeit; aktuell (Q1 2026) bewegen sich die Konditionen bei ca. **0,90–1,80 % p.a. effektiv** (10 Jahre Zinsbindung, abhängig von Marktzins und KfW-Konditionsanpassung). > **Wichtig**: Auch **Erwerb** eines neu gebauten EH40-Hauses vom Bauträger ist förderfähig, sofern der Kaufvertrag nach dem Baubeginn, aber vor Fertigstellung geschlossen wird und der Bauträger die Nachhaltigkeitskriterien nachweist.

Förderbedingungen und Voraussetzungen

**1. Personenkreis** - Mindestens ein minderjähriges Kind (unter 18 Jahre) im Haushalt zum Zeitpunkt des Antrags. - Antragsteller kann Eigentümer, Miteigentümer oder Erbbauberechtigter sein. - Keine Einkommensgrenze – anders als bei KfW 300 (Wohneigentum für Familien mit Einkommensobergrenze). **2. Technische Anforderungen** - **Effizienzhaus 40**: Jahres-Primärenergiebedarf ≤ 40 % des Referenzgebäudes nach GEG 2023. - **Keine fossilen Heizungen**: Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse-Heizung (Holzpellets) zulässig. - **QNG-Siegel** (nur KfW 298): Zertifizierung durch akkreditierte Auditoren (DGNB, BNB, NaWoh) vor Antragstellung. **3. Förderfähige Kosten** - Baukosten Wohngebäude (inkl. Baunebenkosten, Außenanlagen anteilig). - Grundstückskosten **nicht förderfähig**. - Beratungs- und Planungskosten (Energieberater, Architekt) **förderfähig**, sofern sie dem Neubau zugeordnet werden. **4. Zeitpunkt** - Antragstellung **vor Baubeginn** (vor Unterzeichnung Bauvertrag) bzw. **vor Kaufvertrag** bei Bauträger-Modellen. - Kreditzusage vor Beginn der Maßnahme notwendig. > **Praxis-Hinweis für Rheinhessen**: Viele Bauträger in Mainz-Hechtsheim, Wiesbaden-Erbenheim oder Ingelheim bieten EH40-Projekte an. Prüfen Sie frühzeitig, ob das QNG-Siegel (KfW 298) vorbereitet ist – dies erhöht die Förderung nicht, vereinfacht aber spätere Verkaufsargumente.

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Konditionen im Detail (Stand Q1 2026)

Parameter KfW 297 KfW 298 (mit QNG)
Maximalkreditbetrag 170.000 € je WE 170.000 € je WE
Effektivzins 0,90–1,80 % p.a.* 0,90–1,80 % p.a.*
Laufzeit bis 35 Jahre bis 35 Jahre
Zinsbindung 10 / 20 Jahre wählbar 10 / 20 Jahre wählbar
Tilgungsfreie Anlaufzeit bis 5 Jahre bis 5 Jahre
Tilgungszuschuss
Sondertilgung jährlich bis 10 % jährlich bis 10 %

*Zinskonditionen abhängig von Bonität, Laufzeit, Beleihungsauslauf und aktuellem KfW-Konditionensatz. Werte exemplarisch für 10 Jahre Zinsbindung, 80 % Beleihung.

Keine Tilgungszuschüsse mehr: Anders als die alten KfW-430-Zuschüsse ist KfW 297/298 ein reiner Förderkredit. Die Zinsvergünstigung beträgt gegenüber Marktkonditionen (ca. 3,5–4,0 % für vergleichbare Laufzeiten, Stand Q1 2026) etwa 1,5–2,5 Prozentpunkte. Bei 170.000 € Kredit über 20 Jahre bedeutet dies eine Zinsersparnis von ca. 35.000–45.000 Euro über die Gesamtlaufzeit.

Kombinierbarkeit: KfW 297/298 lässt sich mit Annuitätendarlehen privater Banken und Bausparverträgen kombinieren. Eine Kombination mit KfW 300 (Wohneigentum für Familien) ist ausgeschlossen – letzterer hat eine Einkommensgrenze und niedrigere Kreditsumme (max. 140.000 €), richtet sich aber an breitere Einkommenssegmente.

Antragsprozess: Schritt-für-Schritt-Checkliste

**1. Energieberater beauftragen** - **Bestätigung zum Antrag (BzA)** erstellen lassen: Dokument, das die EH40-Konformität bescheinigt. - Bei KfW 298: Zusätzlich **QNG-Zertifikat** durch akkreditierten Auditor einholen. **2. Kreditantrag über Hausbank stellen** - **Nicht** direkt bei der KfW. Antragstellung über jede Geschäftsbank, Sparkasse, Bausparkasse oder Vermittler. - Unterlagen: BzA, Baubeschreibung, Grundriss, Baugenehmigung (falls vorhanden), Kaufvertragsentwurf (bei Bauträger), Einkommensnachweise, Selbstauskunft. **3. Kreditzusage abwarten** - Bearbeitungsdauer: 2–4 Wochen. Bank prüft Bonität und leitet Antrag an KfW weiter. - **Wichtig**: Erst nach Zusage Bauvertrag unterzeichnen bzw. Kaufvertrag schließen. **4. Baufortschritt dokumentieren** - Nach Fertigstellung: **Bestätigung nach Durchführung (BnD)** vom Energieberater einholen. - BnD an KfW über Hausbank übermitteln → Auszahlung der Restmittel bzw. Freigabe Tilgungsbeginn. **5. Auszahlung** - KfW zahlt in der Regel in **Teilbeträgen** entsprechend Baufortschritt (z. B. 30 % bei Rohbau, 40 % bei Dachschluss, 30 % bei Abnahme). - Bei Bauträger-Kauf: Auszahlung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – oft 7 Raten gemäß Baufortschritt. > **Regional-Tipp Mainz/Wiesbaden**: Sparkasse Mainz und Nassauische Sparkasse haben eigene KfW-Teams. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin – die Nachfrage ist hoch, insbesondere in Neubaugebieten wie Mainz-Bretzenheim oder Wiesbaden-Südost.

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Typische Stolpersteine und Lösungen

1. BzA zu spät beantragt

  • Problem: Bauvertrag bereits unterschrieben, Antrag nachträglich nicht mehr möglich.
  • Lösung: Energieberater spätestens in der Planungsphase einbinden, BzA parallel zur Baugenehmigung erstellen.

2. QNG-Siegel unvollständig (KfW 298)

  • Problem: Auditor nur für DGNB zertifiziert, Bauvorhaben nutzt jedoch BNB-Standard.
  • Lösung: Vor Beauftragung Akkreditierung des Auditors prüfen. Liste akkreditierter Zertifizierer auf www.qng.info.

3. Fossile Heizung im Baubeschrieb

  • Problem: Bauträger plant Gasbrennwerttherme als Spitzenlast-Kessel neben Wärmepumpe.
  • Lösung: Auch Hybrid-Systeme mit fossilem Anteil sind nicht förderfähig. Bauträger muss auf reine Wärmepumpe oder Pelletheizung umschwenken.

4. Grundstückskosten eingerechnet

  • Problem: Bank rechnet Grundstückspreis in Kreditbedarf, KfW lehnt anteilig ab.
  • Lösung: Klar trennen: Grundstück über Eigenmittel oder separates Darlehen, KfW-Kredit nur für Baukosten.

5. Tilgungsfreie Jahre falsch geplant

  • Problem: Familie plant 5 Jahre tilgungsfrei, vergisst aber höhere Zinsbelastung.
  • Lösung: Tilgungsrechner nutzen. Bei 170.000 € und 1,5 % Zins fallen in 5 Jahren ca. 12.750 € Zinskosten an – Liquiditätsplanung entsprechend anpassen.

6. Kind wird während Antragstellung 18

  • Problem: Antragstellung dauert 4 Monate, Kind volljährig vor Zusage.
  • Lösung: Stichtag ist das Datum der Antragstellung, nicht der Zusage. Rechtzeitig einreichen.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Landesförderung Rheinland-Pfalz

  • Aktuell (Stand 2026) keine direkte Landesförderung für Neubau in RLP. Ausnahme: Wohnraumförderung sozial geförderter Wohnungsbau – nicht für Eigennutzer, sondern Bauträger.
  • Kommunale Programme: Stadt Mainz bietet gelegentlich Erbpacht-Modelle für Familien (reduzierte Grundstückskosten). Prüfen Sie auf www.mainz.de/immobilien.

Hessen (Wiesbaden)

  • Hessen-Darlehen: Ergänzungskredit bis 50.000 € für Familien, kombinierbar mit KfW 297/298. Voraussetzung: Einkommensgrenze ca. 60.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (variiert je nach Kinderzahl).

BAFA BEG EM

  • Für Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster) bei Bestandssanierung gedacht – nicht für Neubau. Daher keine Kombination möglich.

Baukindergeld (ausgelaufen)

  • Das Baukindergeld (12.000 € je Kind über 10 Jahre) ist seit 2023 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. KfW 297/298 ist der Nachfolger, jedoch als Kredit statt Zuschuss strukturiert.

Steuerliche Absetzbarkeit

  • Zinsen für selbst genutztes Wohneigentum sind nicht steuerlich absetzbar (§ 10e EStG ausgelaufen 2006).
  • Bei vermieteten Objekten (z. B. Zweifamilienhaus, eine WE vermietet) sind Zinsen als Werbungskosten absetzbar – KfW-Kredit anteilig aufteilbar.

Fallbeispiel: Familie mit zwei Kindern in Mainz-Bretzenheim

Ausgangssituation

  • Familie M., zwei Kinder (5 und 8 Jahre), plant Neubau Einfamilienhaus EH40 auf Erbpachtgrundstück (Stadt Mainz).
  • Grundstück (Erbpacht): 450 m², jährliche Pacht 2.800 €.
  • Baukosten: 520.000 € (inkl. Baunebenkosten, Außenanlagen).
  • Eigenkapital: 150.000 €.
  • Finanzierungsbedarf: 370.000 €.

Finanzierungsstruktur

  • KfW 297: 170.000 €, 10 Jahre Zinsbindung, 1,2 % p.a. effektiv, tilgungsfrei 3 Jahre.
  • Annuitätendarlehen Sparkasse Mainz: 200.000 €, 15 Jahre Zinsbindung, 3,6 % p.a., 2 % Anfangstilgung.

Konditionen-Vergleich

  • Zinsersparnis KfW gegenüber Marktdarlehen (3,6 % vs. 1,2 %): ca. 2,4 Prozentpunkte.
  • Über 10 Jahre: Zinskosten KfW 297 ca. 20.400 €, Marktdarlehen hätte ca. 61.200 € gekostet → Ersparnis ~40.800 €.

BzA und Antragstellung

  • Energieberater aus Wiesbaden erstellt BzA (Kosten: 1.800 €, förderfähig über KfW 297 als Planungskosten).
  • Antrag über Sparkasse Mainz: 18.03.2026 eingereicht, Zusage 09.04.2026, Baubeginn 15.04.2026.
  • Fertigstellung Q2/2027, BnD im Juni 2027 übermittelt.

Ergebnis

  • Monatliche Belastung (nach 3 Jahren tilgungsfrei): KfW 297 ca. 710 € (1 % Tilgung + Zins), Annuitätendarlehen ca. 1.120 € → Gesamt 1.830 €/Monat (ohne Erbpacht).
  • Familie spart durch KfW-Förderung ca. 310 €/Monat im Vergleich zu reiner Marktfinanzierung.

Vergleich zu alternativen KfW-Programmen

KfW 300 (Wohneigentum für Familien)

  • Einkommensgrenze: Max. 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (+ 10.000 € je Kind).
  • Kreditsumme: Max. 140.000 € je Wohneinheit.
  • Zinskonditionen: Aktuell ca. 0,5–1,0 % p.a. (noch günstiger als KfW 297/298).
  • Einsatzgebiet: Neubau oder Ersterwerb (auch Bestand möglich).
  • Unterschied: KfW 300 hat keine EH40-Pflicht, dafür strikte Einkommensgrenze. KfW 297/298 richtet sich an höhere Einkommenssegmente mit Fokus auf Nachhaltigkeit.

KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard)

  • Für PV-Anlagen, Stromspeicher, Ladeinfrastruktur, nicht für Neubau-Immobilie selbst.
  • Kombinierbar mit KfW 297/298, wenn PV-Anlage separat finanziert wird (max. 150.000 € für PV/Speicher).

KfW 261 (Wohngebäude – Kredit, Sanierung)

  • Für energetische Sanierung Bestand zum Effizienzhaus 40/55/70.
  • Nicht kombinierbar mit Neubau-Förderung.

Wann welches Programm?

  • Einkommen unter Grenze + keine EH40-Pflicht gewünscht: KfW 300.
  • Einkommen über Grenze + EH40-Neubau: KfW 297.
  • Einkommen über Grenze + EH40 + Nachhaltigkeitszertifikat: KfW 298.
  • Bestandssanierung: KfW 261.
  • PV-Anlage zusätzlich: KfW 270 kombinieren.

Häufige Fragen

Kann ich KfW 297 auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie nutzen?

Nein. KfW 297 und 298 fördern ausschließlich Neubau oder erstmaligen Erwerb eines neu gebauten Gebäudes. Für Bestandsimmobilien (auch bei energetischer Sanierung) ist KfW 261 (Sanierungskredit) oder KfW 300 (bei Ersterwerb ohne Sanierungspflicht, Einkommensgrenze beachten) zu prüfen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines KfW-297-Antrags?

In der Regel 2–4 Wochen nach Einreichung über die Hausbank. Verzögerungen können entstehen, wenn die Bestätigung zum Antrag (BzA) unvollständig ist oder Bonitätsunterlagen nachgefordert werden. Planen Sie im Zeitplan mindestens 6 Wochen Puffer zwischen Antragstellung und geplantem Baubeginn ein.

Ist eine Kombination von KfW 297 und KfW 300 möglich?

Nein. Beide Programme schließen sich gegenseitig aus, da sie denselben Fördergegenstand (Neubau Wohneigentum für Familien) adressieren. Sie müssen sich für eines entscheiden: KfW 300 bei Einkommensgrenze (günstiger Zins, niedrigere Kreditsumme), KfW 297/298 bei höherem Einkommen und EH40-Anforderung.

Was passiert, wenn das Kind während der Bauzeit 18 wird?

Der Stichtag für die Kinderzahl ist das Datum der Antragstellung, nicht der Zeitpunkt der Auszahlung oder Fertigstellung. Wird das Kind während der Bauzeit volljährig, bleibt die Förderzusage bestehen, sofern es bei Antragstellung noch minderjährig war.

Kann ich die KfW-297-Zinsen steuerlich absetzen?

Bei selbst genutztem Wohneigentum sind Zinsen nicht steuerlich absetzbar (§ 10e EStG ist seit 2006 ausgelaufen). Bei vermieteten Objekten (z. B. Zweifamilienhaus, eine Wohnung vermietet) können die Zinsen anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die konkrete Aufteilung.

Welche Heizungsarten sind bei KfW 297/298 förderfähig?

Zulässig sind ausschließlich nicht-fossile Systeme: Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser), Fernwärme (sofern erneuerbar), Biomasse-Heizung (Holzpellets, Holzhackschnitzel). Nicht zulässig: Gas- oder Ölheizungen, auch nicht als Hybrid- oder Spitzenlast-Kessel neben Wärmepumpe.

Wie hoch ist die maximale Laufzeit bei KfW 297?

Die maximale Laufzeit beträgt 35 Jahre. Sie können zwischen 10 oder 20 Jahren Zinsbindung wählen. Nach Ablauf der Zinsbindung erfolgt entweder eine Anschlussfinanzierung zu dann gültigen Konditionen oder Sondertilgung. Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren ist möglich, verlängert jedoch die Gesamtlaufzeit.

Muss ich das QNG-Siegel (KfW 298) vor Antragstellung vorliegen haben?

Ja. Das QNG-Zertifikat muss vor Antragstellung durch einen akkreditierten Auditor erstellt und der Bank mit dem Kreditantrag vorgelegt werden. Nachträgliche Zertifizierungen sind nicht möglich. Die Zertifizierung kostet je nach Auditor ca. 3.000–6.000 €, ist aber als Planungskosten im KfW-Kredit förderfähig.

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