KfW 261: Finanzierungsstandard und Förderquoten
Das Programm KfW 261 finanziert Wohngebäude-Sanierungen zu Standards, die das aktuelle Energieeinsparungsgesetz (EEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen oder übertreffen. Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen bis 500.000 Euro je Wohneinheit für Neu- und Umbauten. Stand 2026 beträgt die maximale Förderquote bei Effizienzhaus 40 bis zu 100 Prozent der Kosten, während Effizienzhaus 55 und 70 in abgestufter Form förderfähig sind.
| Effizienzhaus-Standard | Primärenergiebedarfszahl (%) | Förderquote KfW (Max.) | Typische Darlehenshöhe |
|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | bis 40 | 100 % | bis 500.000 € |
| Effizienzhaus 55 | bis 55 | 95 % | bis 475.000 € |
| Effizienzhaus 70 | bis 70 | 90 % | bis 450.000 € |
| Effizienzhaus 85 | bis 85 | 85 % | bis 425.000 € |
| Denkmal | keine Grenzwerte | 80 % | bis 400.000 € |
Die KfW berücksichtigt Kreditvergabesicherung und Verhandlung von Konditionen direkt mit dem durchleitenden Kreditinstitut. Wichtig: Alle Maßnahmen müssen von einem zugelassenen Energieberater vor Antragstellung dokumentiert und kalkuliert werden. Die Kreditlaufzeit beträgt üblicherweise 4 bis 30 Jahre, mit zinsfreien Phasen von bis zu 10 Jahren möglich.